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Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Hatzfelder Straße

28. August 2018

Antrag an die Bezirksvertretung Barmen zur Sitzung am 11.09.2018

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Lücke,

in Kürze wird die neu errichtete Kindertagesstätte an der Hatzfelder Straße sukzessive in Betrieb genommen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Barmen beantragt daher, die Bezirksvertretung möge folgenden Beschluss fassen:

Im Bereich der Kindertagesstätte wird mit dem Beginn des KiTa-Betriebes auf der Hatzfelder Straße eine Tempo-30-Strecke eingerichtet.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Querungshilfe auf der Hatzfelder Straße im Bereich der KiTa möglich ist.

Begründung:
Die Hatzfelder Straße ist vor allem im Berufsverkehr eine vielbefahrene Straße, auf der auch sehr schnell gefahren wird. Durch die Kurve an der Einmündung Hatzfelder Straße / Uellendahler Straße ist sie in Teilen schlecht einsehbar. Die Eröffnung der KiTa wird vermutlich für zusätzlichen Verkehr sorgen. Nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2016 ist es auch auf überörtlichen Straßen oder Vorfahrtstraßen möglich, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor Kindergärten, Schulen oder Pflegeheimen einzurichten. Diese Regelung ist auch auf die Hatzfelder Straße anzuwenden. Sie sollte mit Beginn des KiTa-Betriebes oder idealerweise schon einige Zeit vorher umgesetzt werden. Darüber hinaus sollte die Querung der Hatzfelder Straße auch für alle übrigen Fußgänger*innen erleichtert werden, indem auf Höhe der KiTa eine Querungshilfe errichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Mitglied der Bezirksvertretung Barmen