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Zum Bürgerantrag der Initiative Wuppertaler Tagespflegeeltern

3. Juli 2014

Rede unserer Stadtverordneten Tanja Wallraf in der Ratssitzung am 30.06.2014

Tanja_Wallraf_web

Vielen herzlichen Dank Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,

Kindertagespflege ist ein wichtiger Pfeiler im Betreuungssystem für unter 3jährige. In Wuppertal werden derzeit 650 Kinder von engagierten Tagesmüttern und Vätern betreut.

Gleichgestellt mit Kindertagesstätten bietet Tagespflege eine individuelle und familienähnliche Betreuungsform im besonders geschützten Rahmen einer Kleingruppe. Eltern schätzen die besonders flexiblen Betreuungszeiten, die häufig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erst möglich machen.

Aus diesem Grund ist es gesellschaftspolitisch wichtig, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen und sowohl die Familien, als auch die in der Kindertagespflege tätigen Personen, qualitativ hochwertige und adäquate Rahmenbedingungen vorfinden.

Es muss anerkannt werden das Tagespflege mehr als „Kinderbespaßung“ ist, neben speziellen pädagogischen und organisatorischen Kompetenzen, sind umfangreiche betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse und Fähigkeiten von Nöten.

Daher halten wir 5,50€ für eine angemessene und auskömmliche Bezahlung.

Natürlich werden wir der Erhöhung von 3,90€ auf 4,50€ zustimmen, allerdings möchten wir anmerken das dieses Ergebnis weitreichende Folgen für die Kindertagespflege in Wuppertal haben wird.

Es ist zu befürchten, dass einige Tagespflegepersonen ihren Beruf aufgeben werden und diese Plätze nicht mehr zur Verfügung stehen, andere Tagespflegepersonen werden auf die Zuschüsse der Stadt verzichten und über privatrechtliche Verträge ihr Auskommen sichern, diese Stundensätze werden mit Sicherheit nur von einem Teil der Eltern bezahlt werden können. Finanziell schlechter gestellte Familien und besonders Alleinerziehende werden hier auf der Strecke bleiben.

Eins ist sicher, die Stadt Wuppertal wird mit Klagen rechnen müssen. Zum einen von Eltern die ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungspatz durchsetzen werden und zum anderen von Tagespflegepersonen die sich über ein gerichtliches Urteil erneut bestätigen lassen, dass der festgesetzte Stundensatz von 4,50€ zu niedrig bemessen ist.

Vielen Dank.