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Klimaschutz in der Grundstückswirtschaft

4. Juli 2012

Rede unserer Stadtverordneten Bettina Brücher in der Ratssitzung am 02.07.12

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Festlegung von mehr Klimaschutz in der Grundstückswirtschaft.

Zu diesem Thema lohnt sich ein kleiner historischer Diskurs:

1999 beschloss der Rat der Stadt die „Förderung des ökologischen Wohnungsbau“.

Mit diesem Beschluss wurde festgelegt, Käuferinnen und Käufer städtischer Wohnbauflächen im Kaufvertrag zu verpflichten, ökologische Kriterien auf Basis der Anforderungen des Landesprojektes „50 Solarsiedlungen in NRW“ zu erfüllen.

In einem Änderungsantrag der GRÜNEN wurde darüber hinaus beschlossen, dass diese Vereinbarung möglichst auf vielen städtischen Flächen umgesetzt wird. Dazu ein Auszug aus dem Wortprotokoll vom 08.02.1999:

Zitat Herr Reese, O-Ton:

„Wir könnten uns zum Punkt 2 der Formulierung in der Drucksache der GRÜNEN anschließen, in der gesagt wird: möglichst auf vielen städtischen Flächen….“

Zitat Ende.

Gemeint war, auf vielen städtischen Flächen ökologisches Bauen umsetzen.

Somit wäre unser heutiger Antrag eigentlich überflüssig.

Weit gefehlt! Jetzt kommen wir ins Jahr 2002. CDU und FDP hebeln den Ratsbeschluss von 1999 zur Förderung des ökologischen Wohnungsbau gegen die Stimmen von SPD und GRÜNEN wieder aus. Auf diesem Audio-Protokoll, liebe Kolleginnen und Kollegen, können Sie eine flammende Rede des ehemaligen Stadtverordneten Mucke hören. Er und Lorenz Bahr setzten sich vehement für die Ablehnung einer Verwaltungsdrucksache gegen den ökologischen Wohnungsbau ein.

Ich zitiere nun Herrn Stv. Mucke vom 30.09.2002:

„Jedenfalls sind wir der Meinung, dass auf keinen Fall dieser Beschluss gefasst werden sollte, weil wir der Meinung sind, dass die Stadt sehr wohl Vorbildcharakter besitzt in Fragen des ökologischen Bauens. Es ist ein Steuerungsinstrument, dass wir in der Hand haben, mit unseren Grundstücken für diese Ökologie einzutreten.…“

Leider vergebliche Liebesmüh, CDU und FDP hatten damals die Mehrheit und beschlossen die Abschaffung der ökologischen Kriterien in der Grundstückswirtschaft.

5 Jahre später, im Jahr 2007 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesmal einen Prüfauftrag,  ob im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung Maßnahmen für den Einsatz von erneuerbaren Energien festgeschrieben werden können. In einer Stellungnahme der Verwaltung wurde dies verneint, unser Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt.  Die Verwaltung räumte allerdings ein, dass entsprechende Vereinbarungen in Grundstücks-Kaufverträgen durchaus zulässig sind.

Heute, wiederum fünf Jahre später, werden Sie, liebe Kolleginnen von CDU und SPD unseren Antrag erneut ablehnen, mit der Begründung „Vorfestlegungen könnten die Vermarktung erheblich erschweren“.  Sie weisen mit Recht auf den großen Sanierungsstau bei Altbauten hin – das ist ja unbestritten –  und bezeichnen unser Anliegen als „hehre Bemühungen zur Erreichung der Klimaschutzziele“, die sie aber dennoch ablehnen werden.

Ich glaube, Herr Reese, da haben Sie etwas gründlich missverstanden.

Es geht nicht um irgendwelche hehren GRÜNEN Bemühungen.

Es geht um praktizierten Klimaschutz, um eine konkrete CO2-Einsparung bei Neubauten, die 50 bis 60% unter dem gültigen EnEv 2009 Standard liegt.

Es geht um Einsparung von Energiekosten.

Es geht um Glaubwürdigkeit nach Gründung einer Ressourcen- und Effizienzagentur und es geht um konsequentes nachhaltiges Handeln.

Und es geht auch um die Vermarktung der Stadt Wuppertal als Klimaschutz-Stadt mit Vorbildcharakter.