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Wirtschaftsstandort Wuppertal mit Weitblick weiterentwickeln

27. Mai 2020

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen am 04.06.2020, an den Hauptausschuss am 17.06.2020 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 22.06.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Müller,

die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, die Mitglieder der o.a. Gremien mögen wie folgt beschließen:

  1. Bei der Entwicklung der Flächenpotenziale der Stadt Wuppertal sind im Rahmen eines ständigen Prozesses die in Betracht kommenden Flächen und die vorgeschlagene Vorgehensweise in einem quartalsweise dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegenden Bericht darzustellen.
  2. Zur gezielten Nutzung von Innenpotenzialen ist ein Kriterienkatalog zu entwickeln, um die systematische Suche vorzubereiten. Die Innenpotenzialflächen sind wie jede in Betracht gezogene Umwandlung von Gewerbe- in Wohnbaufläche in den Quartalsbericht der Verwaltung einzubeziehen.
  3. Die Entwicklung und Vermarktung potenzieller Gewerbeflächen soll sich an den Qualitätskriterien wie „Zahl und Qualität der Arbeitsplätze“, „Gewerbesteueraufkommen“, „Zugehörigkeit zu Zukunfts- und Leitmärkten“, „ökologische Nachhaltigkeit“ u.ä. orientieren. Hierzu wird die Stadt den Kriterienkatalog fortentwickeln, der im Rahmen der vorgenannten Berichterstattung einbezogen wird. Grundsätzlich soll Entwicklung und Vermarktung der Flächen durch die Stadt selbst vorgenommen werden, damit die Stadtentwicklungsziele effektiver erreicht werden können. Entsprechende Personalressourcen sind zu schaffen.
  4. Bei Ausweisung und Entwicklung von Flächen ist eine klimagerechte Gewerbeentwicklung umzusetzen. In Zeiten des Klimawandels ist auf eine ressourcenschonende und nachhaltige Bauweise zu achten, die eine Durchgrünung der Gewerbeflächen zulässt. Auch sollen platzsparende ggf. mehrstöckige Gebäude und die Anbindung z.B. an Radwege im Rahmen eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes einbezogen werden. Darüber hinaus sollen Energiekonzepte mit Nutzung erneuerbarer Energien und einer effizienten Wärme-/Kälteversorgung  einbezogen werden. Auch bei der Auswahl von Baumaterialien sollen ökologische Kriterien, wenn möglich, berücksichtigt werden. Die Wirtschaftlichkeit darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.
  5. Bei der Prüfung von Flächen ist ein wichtiges Kriterium ihre naturräumliche Bedeutung. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob die Flächen für landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung steht und in diesem Zusammenhang eine Bedeutung in der nachhaltigen regionalen Versorgung der Bevölkerung spielen.
  6. Die Untersuchung, Entwicklung und Vermarktung insbesondere der folgenden Flächenpotenziale ist umgehend anzugehen:
    • Düsseldorfer Straße/Bahnstraße (7,2 ha)
    • Westlich Bahnstraße/Buntenbeck (4 ha)
    • Spitzenstraße/Bahn (2,3 ha)
    • Linde II (2 ha)
    • Blombach-Süd (26,7 ha)
  7. Für die Entwicklung der Flächen Buntenbecker Feld und Linde II wird analog zum klimagerechten Modellprojekt SmartTec Campus auf Lichtscheid eine klimagerechte Gewerbeflächenentwicklung vorgesehen. Die Verwaltung legt dem  Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen in seiner nächsten Sitzung ein entsprechendes Konzept vor.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestands- und Strukturanalyse des Gewerbegebiets Clausen vorzunehmen, um darauf aufbauend eine Modernisierung und Weiterentwicklung dieses innerstädtischen Unternehmensareals zu erarbeiten.
  9. Der Einsatz städtebaulicher Instrumente wie Umlegungsverfahren, Nutzung eines Flächenbedarfskontos, der Abschluss städtebaulicher Verträge, die Nutzung von Vorkaufsrechten ist verstärkt in Betracht zu ziehen, um eine gezielte Entwicklung zu ermöglichen, die für eine positive städtische Entwicklung von großer Bedeutung sind. Diese sind gleichfalls in dem regelmäßigen Bericht an den Stadtentwicklungsausschuss darzustellen.
  10. Das Bergische Gewerbeflächenkonzept aus dem Jahr 2012 soll aktualisiert und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus ist mit den Nachbargemeinden eine nachhaltige und ressourcenschonende Gewerbeflächenentwicklung mit interkommunalen Flächen anzustreben.

Begründung:

Die Wirtschaftskraft Wuppertals stützt sich auf eine große Zahl mittelständischer und einige konzernangehörige Unternehmen. Kern des Wirtschaftsstandortes sind innovationsfreudige industrielle Unternehmen, die durch eine Reihe wertschöpfungsintensiver Dienstleistungen (u.a. im Beratungs-, Werbe- und insbesondere Gesundheitsbereich) ergänzt werden.

Diese Wirtschaftsstruktur zu fördern und im stattfindenden Strukturwandel (von Digitalisierung, Globalisierung und Ökologisierung) zu stärken muss das Ziel einer weitblickenden Wirtschaftspolitik für Wuppertal sein. Denn die Finanz- und Gestaltungskraft unserer Stadt hängt auch in hohem Maße von einer langfristig positiven Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer und ökonomisch erfolgreichen Unternehmen ab.

Wuppertaler Unternehmen, die im Wettbewerb und im Strukturwandel bestehen wollen,  sind darauf angewiesen, flexibel auf die Anforderungen in seiner Branche zu reagieren, vorausschauend zu planen, um neue Produkte und Verfahrensweisen zu entwickeln. Die Möglichkeit, auf ein ausreichendes Gewerbeflächenpotenzial zurückzugreifen ist dabei von hoher Bedeutung. Dies gilt ebenso für die Neuansiedlung von Unternehmen aus wertschöpfungs-intensiven Zukunftsbranchen, wie dies z.B. im Feld Kreislaufwirtschaft geplant ist.

In den letzten Jahren hat sich das Gewerbeflächenpotenzial um rund ein Drittel und zwar um 58 ha auf 123,3 ha reduziert, befindet sich aber durch einen vielschichtigen Strukturwandel in ständiger Bewegung. Diese Entwicklung vollzieht sich weitaus schneller und dramatischer als in den Prognosen erwartet. In Wuppertal sind in den letzten Jahren immer wieder Unternehmen mit zahlreichen Arbeitsplätzen abgewandert. Auf der anderen Seite konnten Ansiedlungswünsche von Firmen mit insgesamt fast 1.000 Arbeitsplätzen allein in den Jahren zwischen 2017 und 2020 nicht umgesetzt werden.

Der Rat der Stadt bekennt sich zum Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“. D.h. die Wiedernutzung bisheriger Gewerbeflächen und von Gewerbeflächen im Innenbereich hat Vorrang vor der Erschließung neuer Flächen. Das Wiedernutzungspotenzial bestehender Flächen liegt allerdings nur bei etwa 35 bis maximal 40 Prozent der unter Berücksichtigung von Qualität und Verfügbarkeit vorhandener Flächen. Im Ergebnis wird man deshalb an der Erschließung und Entwicklung neuer Flächen nicht vorbeikommen.

Dabei ist es von zentraler Bedeutung bei der Gewerbeflächen-Entwicklung, ökologische und ökonomische Ziele miteinander zu verbinden. Wirtschaftliches Wachstum und Belange des Natur- und Umweltschutzes stehen nicht im Widerspruch, sondern sind vielmehr unverzichtbare und miteinanderverbundene politische Ziele der Stadtentwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert
Fraktionsvorsitzende

Hans-Jörg Herhausen
Fraktionsvorsitzender

Ludger Kineke
Fraktionsvorsitzender