Startseite > Schülerfahrtkosten- und Lernmittelfreiheit für ALG II-EmpfängerInnen

Schülerfahrtkosten- und Lernmittelfreiheit für ALG II-EmpfängerInnen

2. Juni 2006

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Rates mögen beschließen:

1. Der Eigenanteil für Lernmittel und Schülerfahrtkosten für BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II entfällt zukünftig ebenso wie für die EmpfängerInnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
2. Entsprechend der Verwaltungsvorlage VO/0482/06, die die seitens der Bezirksregierung beschrieben Vorgaben zur kommunalen Finanzierung der Lernmittelfreiheit und der Schülerfahrkosten in Höhe von 80.000 Euro beinhaltet, wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur Gegenfinanzierung im Schul- und Sozialbereich vorzulegen.
3. Gleichzeitig fordert der Rat die Landesregierung auf, die Ungleichbehandlung bei der Lernmittelfreiheit zwischen SGB XII und SGB II zu beheben mit dem Ziel, eine Befreiung der Zuzahlung für alle ALG II EmpfängerInnen zu ermöglichen.
4. Die Verwaltung wird gebeten, mit Bezug auf eine Verletzung des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips rechtliche Schritte gegen das Land zu prüfen.

Begründung
Erfolgt mündlich in der Sitzung

Mit freundlichem Gruß

Marc Schulz
Stadtverordneter

Gerta Siller
Fraktionssprecherin“