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Sachstandsbericht Messerattacke vor dem Autonomen Zentrum

11. Februar 2016

Antrag an den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW am 23.02.2016

Der Antrag wurde in der nichtöffentlichen Sitzung der Polizeibeirates behandelt.

Sehr geehrter Herr Todtenhausen,

im Zusammenhang mit der lebensgefährlichen Messerattacke auf einen 53-jährigen Besucher des Autonomen Zentrums am 11.04.2015  sowie die darauf folgenden polizeilichen Ermittlungen bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um einen Sachstandsbericht durch eine*n Vertreter*in der Polizei in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW, der auch die unten aufgeführten Aspekte berücksichtigt.

Begründung:
Laut Presseberichten belegen polizeiliche Akten, dass die Kriminalpolizei schon im vergangenen Januar im Internet mitverfolgt hat, wie Rechtsextreme einen Angriff auf das AZ detailliert diskutierten. Jedoch standen diese Fakten nicht zur Verfügung, als Ermittler im April die Angeklagten befragten, auch der Opfer-Anwältin wurden diese Tatsachen nicht mitgeteilt.
Wir bitten um Information, aus welchen Gründen diese früheren Ermittlungsergebnisse nicht weitergegeben wurden.

Laut der ersten öffentlichen Mitteilung der Polizei vom Tattag musste mittels eines Schlagstock- und Pfefferspray-Einsatz gegen Besucher des Autonomen Zentrums den Rettungskräften quasi „der Weg zum Verletzten freigekämpft“ werden. So soll es laut Aussage der Polizei im Autonomen Zentrum einen Angriff auf die Einsatzkräfte gegeben haben. Der Verletzte habe nur durch Schlagstock und Pfefferspray aus dem Gebäude geholt werden können. Laut Aussagen der im Autonomen Zentrum anwesenden Sanitäter gab es allerdings den Befehl eines leitenden Polizisten „Rettungskräfte raus“.

Wir bitten hier um eine Aufklärung der sehr unterschiedlichen Aussagen.

Aus Gründen der Sorge um ihre Sicherheit sollten drei Passanten, die das Geschehen am Autonomen Zentrum beobachtet hatten, unter Zeugenschutz genommen werden, also anonym bleiben. Die Namen der drei Passanten fanden sich jedoch in der Ermittlungsakte wieder – wo sie die Angeklagten nachlesen konnten. Im folgenden entstand offenbar massiver Druck aus der rechten Szene auf diese Zeugen.

Wir bitten auch hier um Informationen, weshalb der angestrebte Zeugenschutz nicht konsequent umgesetzt wurde, z.B., ob es sich bei dieser Fehlleistung um einen strukturellen oder persönlichen Fehler handelt. Im Laufe des Verfahrens kam es auch zu Anklagen gegen Besucher*innen des AZ, die später ohne Begründung fallen gelassen wurden.

Was beabsichtigt die Polizei abschließend zu tun, um solche gravierenden Fehleinschätzungen wie im vorliegenden Fall in Zukunft zu vermeiden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette                Sascha Schäfner
Stadtverordneter                   Ausschussmitglied