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Resolution: Faire Verteilung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes

15. Juni 2015

Antrag  an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und   Betriebsausschuss WAW am 16.06.2015, Hauptausschuss am 17.06.2015 und an den Rat der Stadt Wuppertal am 22.06.2015

Der Antrag wurde nicht auf die Tagesordnung genommen, da die Frist verstrichen war.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Reese,

das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) soll Investitionen mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen ermöglichen. Es wurde am 21.5.2015 vom Bundestag in erster Lesung beschlossen.

Die Verteilung der Mittel an die Kommunen wird über die Länder organisiert. Auf NRW entfallen 1,1 Milliarden Euro.

Das Bundesgesetz sollte am 12. Juni abschließend durch Bundestag und Bundesrat beraten werden, eine Beschlussfassung im Landeskabinett NRW zu dem Ausführungsgesetz war für den 9. Juni vorgesehen, wurde aber vertagt.

Soweit verlautet, plant das Land NRW, die Bundesmittel entsprechend den Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz zu verteilen. Der Städtetag hat sich sehr kritisch zu diesem Verteilungsmodus geäußert, da hierbei die tatsächliche Bedürftigkeit der Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt würde.

Daher beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Wuppertal mögen wie folgt beschließen:

Der Rat spricht sich für eine unbürokratische pauschale Weiterleitung der Mittel an die Kommunen aus und fordert die Landesregierung auf, eine Verteilung der Mittel nach Bedürftigkeit zu gewährleisten und die Mittel aus dem KInvFG  nach den Indikatoren Arbeitslosigkeit und Kassenkredite auf die Kommunen zu verteilen.

Begründung:
Auch wenn das Programm des Bundes keine strukturelle finanzielle Entlastung, sondern nur eine einmalige Zuweisung darstellt, ist jede Unterstützung der Kommunen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur natürlich begrüßenswert. Zum Förderziel des Gesetzes heißt es in § 1 KInvFG, dass der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt. Es ist also explizit nicht Ziel, eine gleichmäßige Verteilung der Mittel zu erzielen, sondern die tatsächliche Bedürftigkeit zu berücksichtigen.

Die derzeit von der Landesregierung favorisierte Verteilung der Mittel nach dem GFG-Verteilungsschlüssel würde bedeuten, dass deutlich mehr Kommunen in den Genuss der Förderung kämen und für Wuppertal ein deutlich geringerer Anteil zur Verfügung stünde. Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ist eindeutig nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers.

Im rot-grünen Koalitionsvertrag NRW bekennen sich die Koalitionsparteien dazu, dass zu einer verantwortungsvollen Finanzpolitik auch eine faire Verteilung der Finanzmittel gehört. Daher richten sie an die Bundesebene die Forderung, dass „Fördermittel des Bundes nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern (…) nach Bedarf verteilt werden“ müssen. Selbstverständlich gilt diese richtige Feststellung auch für die Weiterleitung von Bundesmitteln an die Kommunen durch das Land.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lüdemann                          Marc Schulz
Stadtverordneter                           Fraktionsvorsitzender