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Nachtragshaushalt

10. Februar 2015

Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 03.03.2015

Der Antrag wurde abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Reese,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratssitzung am 10.11.2014 hat der Rat der Stadt Wuppertal die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungsplans (HSP) 2012-2021 für das Jahr 2015 (Vorlage: VO/0610/14) beschlossen.

Die Übersichtlichkeit des städtischen Haushalts 2014/2015 gegenüber dem 2014 verabschiedeten Plan ist nicht mehr gegeben. Der Haushaltsplan wie die Fortschreibung des HSP enthalten erhebliche Risiken (Gewerbesteuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen, Sozialkosten).

Daher beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Ausschuss für Finanzen, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen wie folgt beschließen:

1. Der Rat bittet die Verwaltung, zur Sitzung am 22.6.2015 einen Nachtragshaushalt für 2015 vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat die vierteljährlichen Finanz-Berichte (FINCO) unabhängig vom Termin des Ausschusses Finanzen, Beteiligungssteuerung etc. zeitnah zu übermitteln.

3. Die Verwaltung informiert den Rat zeitnah über wichtige Ereignisse, die einen Rückgang der Einnahmen oder eine Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Plan hervorrufen können.

4. Die städtischen Töchter müssen stärker in die Haushaltskonsolidierung einbezogen werden. Die Gehälter aller Vorstände sind personenbezogen auszuweisen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob kleine Tochtergesellschaften zu größeren zusammengeführt werden können.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2015 eine Konzernbilanz des Konzern Stadt Wuppertal zu erstellen und dem Rat bis Juni 2016 vorzulegen.

Begründung:
Nach der Gemeindeordnung NRW § 81 Abs. 2 hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Jahresfehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann oder ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag als geplant entstehen wird und der höhere Fehlbetrag nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung vermieden werden kann.

Aufgrund der zu optimistischen Annahmen für die Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen in der 4. Fortschreibung des HSP ist eine regelmäßige Betrachtung der tatsächlichen Einnahmen geboten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lüdemann                          Marc Schulz
Stadtverordneter                           Fraktionsvorsitzender