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„Mehr Demokratie beim Wählen“

16. Mai 2007

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Wuppertal mögen beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal unterstützt das Anliegen der Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“ und fordert den Landtag auf, Kumulieren und Panaschieren als Wahlrecht bis zur nächsten Kommunalwahl 2009 im Kommunalwahlgesetz des Landes zu verankern.

Begründung:
Die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“ fordert die Einführung von Kumulieren und Panaschieren als Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen.

Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa glauben 82 Prozent der Deutschen, dass die Politiker „auf die Interessen des Volkes keine Rücksicht“ nehmen. 61 Prozent sind mit dem Funktionieren des politischen Systems unzufrieden. Nur fünf Prozent glauben, dass man mit Wahlen „in starkem Maße“ die Politik mitbestimmen kann. Dieser Einstellung kann man mit der Einführung eines demokratischeren Wahlrechts in NRW entgegen treten.

Der Gesetzentwurf der Volksinitiative sieht vor, dass die Bürger bei Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten in Zukunft die von ihnen favorisierten Kandidatinnen und Kandidaten gezielt auswählen können. Dazu sollen sie so viele Stimmen bekommen, wie der jeweilige Stadtrat Sitze hat. Diese Stimmen können die Wähler auf Mandatsbewerber verschiedener Parteien verteilen und bis zu drei Kreuze bei einem Kandidaten machen. Wie bisher sollen die Wählerinnen und Wähler den Listenvorschlag einer Partei aber auch weiterhin mit nur einem Kreuz bestätigen können. Dieses „Kumulieren und Panaschieren“ genannte Wahlrecht ist bereits in 13 von 16 Bundesländern gängige Praxis. In Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern wird bereits seit Jahrzehnten nach diesem System gewählt.

Die Wähler bekommen mit diesem Wahlrecht mehr Einfluss darauf, wer in die Räte und Kreistage einzieht. Der Gesetzentwurf der Volksinitiative orientiert sich bei seinem Vorschlag am 1999 von CDU und FDP in Hessen eingeführten Wahlrecht. Dort konnten die Bürger inzwischen zweimal direkt die aus ihrer Sicht besten Kandidaten für die Gemeindevertretungen auswählen.

Kumulieren und Panaschieren gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsmöglichkeiten bzgl. der Zusammensetzung der Räte und Kreistage. Dies verringert das bei vielen Menschen vorhandene Ohnmachtsgefühl gegenüber aktuellen politischen Entscheidungen.

Vorteile von Kumulieren und Panaschieren:
· bessere Transparenz der Kandidatinnen und Kandidaten und ihrer Ziele durch stärkere Motivation zur Selbstdarstellung und kandidatenbezogenere Medienberichterstattung
· mehr Interesse der Wählerinnen und Wähler an den Kandidaten, mehr Nähe der Kandidaten zu Ihren Wähler
· Abbau der skeptischen Haltung vieler Bürger gegenüber Parteien, weil die Bürger mehr Einfluss auf die Besetzung der Räte haben
· wachsende Attraktivität des Engagements in Parteien, weil die Chancen auch für Quereinsteiger wachsen, die nicht die „Ochsentour“ durch die Partei machen müssen, um einen aussichtsreichen Listenplatz zu ergattern, sondern das Mandat direkt von den Wähler bekommen können.
· mehr Unabhängigkeit der Politiker von ihren Parteien, weil diese nicht mehr durch die Aufstellung der Kandidatenlisten fast alleine darüber entscheiden, wer in Rat oder Kreistag kommt

Mit freundlichen Grüßen

Gerta Siller
Fraktionssprecherin

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher