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Konzept zur Nutzung der ehemaligen Bundesbahndirektion als Schlüsselimmobilie der Stadtentwicklung

21. Juni 2019

Gemeinsamer Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Hauptausschuss am 03.06.2019 und zum Rat der Stadt am 08.06.2019

Der Antrag wurde ohne Punkt 5 beschlossen.

Die Fraktionen von CDU, Bündnis‘90/Die Grünen und FDP beantragen, Hauptausschuss und Rat der Stadt Wuppertal mögen in ihren Sitzungen am 3. und 8. Juli 2019 wie folgt be­schließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall, in dem die WSW und der Eigentümer der Immobilie formale Verhandlungen aufnehmen und diese erfolgreich zum Ab­schluss führen, in enger Abstimmung mit den Beteiligten ein Gesamtnutzungskon­zept für den Gebäudekomplex zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzule­gen.
    Die Verwaltung hat dabei gegenwärtig stets zu beachten, dass es sich bei der ange­strebten (Teil-)Nutzung der Immobilie um eine stadtentwicklungspolitisch wün­schenswerte Option handelt und nicht um eine Tatsache, da das Unternehmen bis­lang noch keine formalen Verhandlungen mit dem Eigentümer führt.
  2. Nach einer positiven Entscheidung des Rates über das Gesamtnutzungskonzept und dem Abschluss entsprechender Verträge durch die WSW, soll die Verwaltung beauf­tragt werden, in engem funktionalem Zusammenwirken mit den Organen der Unter­nehmensgruppe WSW einen strukturierten Zeit-und Maßnahmenplan für einen Um­zug der WSW in die alte Bundesbahndirektion vorzulegen.
  3. Darüber hinaus hat die Verwaltung in arbeitsteiligem Zusammenwirken mit den WSW ein Nutzungs-, Entwicklungs- und Vermarktungskonzept für die WSW-Flächen zwi­schen Carnaper und Bromberger Str. vorzulegen, um für Barmen und das Unter­nehmen eine wirtschaftlich vorteilhafte und stadtentwicklungspolitisch attraktive Al­ternative aufzuzeigen.
  4. Im Falle der Nichtaufnahme von Verhandlungen oder ihres Scheiterns zwischen der WSW und dem Eigentümer der Immobilie, wird die Verwaltung beauftragt, gemein­sam mit dem Eigentümer eine Projektarbeitsgruppe einzurichten, um ein Nutzungs-und Vermarktungskonzept für dies stadtentwicklungspolitisch zentrale Schlüsselim­mobilie zu erarbeiten und umzusetzen.
  5. Nach dem Fortfall der Konkurrenzsituation im Ansiedlungswettbewerb um ein FOC/DOC im Bergischen Land entzieht der Rat der Stadt Wuppertal der Verwaltung das in der Drucksache VO/0124/16 am 07.03.2016 erteilte Mandat, alle nur mögli­chen rechtlichen Schritte gegen die Planverfahren und auf deren Grundlage erteilte Genehmigungen zur Errichtung eines DOC in Lennep anzustrengen. Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Beratungspflicht gegenüber dem Rat der Stadt vor der Abstim­mung schriftlich darzulegen, ob und wenn ja, welche, Interessen der Stadt Wuppertal durch eine Rücknahme der anhängigen Klagen  negativ berührt sein könnten.

 

Begründung
wird von den Antrag stellenden Fraktionen mündlich vorgetragen.

Hans-Jörg Herhausen Ludger Kineke Anja Liebert Marc Schulz Alexander Schmidt

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzende

Fraktionsvorsitzender