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Keine Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus

24. Januar 2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Wuppertal mögen folgende Resolution beschließen:

Keine unnötigen Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus – Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor!

Der Rat der Stadt Wuppertal kritisiert die Bundesregierung wegen ihres Abstimmungsverhaltens im Aufsichtsrat des Forschungszentrums Jülich scharf. Mit der Mehrheit ihrer Vertreter wurde ein entsprechender Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf eine Fortführung des bisherigen Zwischenlagers und damit dem Stopp der geplanten Castor-Transporte durch Nordrhein-Westfalen abgelehnt.

Der nun beabsichtigte Transport von 152 Castoren mit 300.000 hochradioaktiven Brennelementekugeln vom Forschungszentrum Jülich in das Zwischenlager Ahaus würde lediglich einen Wechsel des Lagerungsortes innerhalb von Nordrhein-Westfalen darstellen und das Grundproblem nicht lösen. Das Risiko und die Belastung für die Bevölkerung würden lediglich um ein paar hundert Kilometer innerhalb des Landes verlagert.

Der Rat der Stadt Wuppertal ist der Auffassung, dass Atomtransporte vermieden werden müssen, weil sie unnötige Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen. Das Zwischenlager in Jülich muss darum ertüchtigt werden, damit es weiter betrieben werden kann. Die Verlagerung der Castoren nach Ahaus hingegen würde massive Polizeieinsätze erfordern und hohe Kosten für das Land verursachen. Diese  Kosten für den Transport von 152 Castoren in zweistelliger Millionenhöhe sind nicht darstellbar in Zeiten hochverschuldeter Landes- und kommunaler Haushalte. Die Menschen entlang der Strecke akzeptieren dies zu Recht nicht. Nordrhein-Westfalen braucht hingegen eine Lösung, die die Castoren nicht auf eine überflüssige Irrfahrt schickt. Die Brennelemente aus Jülich dürfen nur noch einmal transportiert werden – auf dem Weg in ein Endlager.

Der Rat der Stadt Wuppertal weist zudem darauf hin, dass es für die geplanten Transporte sowie für die Lagerung in Ahaus bislang ebenfalls keine Genehmigung gibt. Es ist davon auszugehen, dass durch die Dauer der Prüfungen die geplanten Transporte bis zum Auslaufen der Jülicher Lagergenehmigung Mitte 2013 gar nicht abgeschlossen werden könnten. Damit geht die Bundesregierung bewusst das nicht zu verantwortende Risiko ein, dass die Lagerung über den genehmigten Zeitraum hinaus ohne Nachrüstungsbeschluss andauern wird.

Der Rat der Stadt Wuppertal weist ebenfalls darauf hin, dass bereits die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 18./19.11.2010 in Hamburg folgenden einstimmigen Beschluss gefasst hat: „Die IMK ist sich einig, Transporte auf das unbedingt notwendige Maß unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für eine sichere Lagerung zu beschränken, auch wenn die Lagerung außerhalb von Deutschland stattfindet“ [191. Sitzung der IMK, Nr. 29]. Auch Frank Richter, Vorsitzender der GdP (Gewerkschaft der Polizei) in Nordrhein-Westfalen hat sich bereits dahingehend geäußert, dass die geplanten Transporte „überhaupt keinen Sinn“ machen und „nur zu zusätzlichen Sicherheitsrisiken und zu enormen Kosten für den Steuerzahler führten“ [Rheinische Post vom 18.01.2011].

Aus all den genannten Gründen spricht sich der Rat der Stadt Wuppertal gegen die geplanten unter Umständen bis zu 152 LKW-Transporte durch Nordrhein-Westfalen sowie gegen etwaige Transporte über das Gebiet der Stadt Wuppertal aus. Ebenso schließt sich der Rat der Stadt Wuppertal  dem Landtag Nordrhein-Westfalens an, der im Januar 2011 folgende Feststellungen getroffen sowie den Beschluss gefasst hat:
„(1) Die in Jülich noch lagernden 152 Castoren mit 300.000 hochradioaktiven Brennelementekugeln sind eine schwere Hypothek für die Region und ganz NRW. Atomtransporte bedingen jedoch unnötige Risiken für Mensch und Umwelt und verursachen hohe Kosten für das Land NRW. Deswegen müssen sie vermieden werden.
(2) Der Bund hat bis heute seine Pflichten zur Entsorgung von Atommüll durch Bereitstellung von Endlagern (§ 9 a Abs. 3 Atomgesetz) nicht erfüllt.
(3) Das Brennelementezwischenlager Ahaus (TBZ-A) ist als Zwischenlager konzipiert und nicht als zentrale Sammelstelle für hochradioaktive Abfälle. Der Landtag beschließt: (1) Die in Jülich noch lagernden 152 Castoren mit 300.000 hochradioaktiven Brennelementekugeln müssen solange am früheren AVR Jülich zwischengelagert werden, bis eine verantwortbare und endgültige Einlagerungsstätte in Deutschland eingerichtet worden ist. [Drucksache 15/1194].

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vorsteher                            Ilona Schäfer
Fraktionsvorsitzender                 Stadtverordnete