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Katzenschutzverordnung für Wuppertal

20. Februar 2019

Antrag der Fraktionen von  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP an den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW am 07.05.2019

Der Antrag wurde beschlossen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beantragen, der Hauptausschuss und der Rat der Stadt mögen folgenden Beschluss fassen:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Bergischen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) eine Katzenschutzverordnung für Wuppertal zu entwerfen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

2. Die Problematik soll im Ausschuss OSS mit dem BVLA und Vertreterinnen und Vertretern der Vereine „Tierschutzverein Wuppertal e.V.“ und „Katzenschutzbund Wuppertal e.V.“ beraten werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwiefern – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Rat der Stadt Remscheid bereits die Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung beschlossen hat – eine gemeinsame Katzenschutzverordnung der drei bergischen Städte möglich ist.

Begründung:
Durch die Ausweisung von Schutzgebieten mit dem Gebot zur Unfruchtbarmachung von Freigängern kann die Abwärtsspirale unterbrochen werden. Durch den Erlass einer Katzenschutzverordnung für Wuppertal ist zu erwarten, dass die Katzenpopulationen langfristig kleiner, der Leidensdruck der Tiere verringert und sich der Gesundheitszustand der Populationen stark verbessern wird. Als weitere Regelung soll eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger Katzen eingeführt werden.
In Wuppertal steigen die Zahlen der freilebenden und freilaufenden Katzen kontinuierlich an. Zunehmend wird dabei festgestellt, dass sich Katzen in einem äußerst schlechten Gesundheits- und Ernährungszustand befinden. Bei diesen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen.
Aufgrund der bundesweit bekannten Problemlage der freilebenden Katzenpopulationen hat der Bundesgesetzgeber den Ländern im § 13 b Tierschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnungen den unkontrollierten, freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu reglementieren, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schäden, Leiden und Schmerzen bei den im betroffenen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist. Zudem kann eine Kennzeichnung und Registrierung von Freigänger Katzen vorgeschrieben werden.
Diese Ermächtigung zum Erlass entsprechender Regelungen ist mit § 5 Zuständigkeitsverordnung zum Tierschutzgesetz NRW auf die Kreisordnungsbehörden-, Kreise und kreisfreie Städte übertragen worden. Der Schutzzweck einer Verordnung dient zum einen dem Schutz der Katzen selbst, aber auch dem Schutz der entsprechenden Singvögel und anderer Beutetiere.

Das BVLA hatte gegenüber den Stadtverwaltungen der drei bergischen Städte bereits im letzten Jahr die Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung angeregt. Seither ist nichts passiert.
Nachdem nun der Rat der Stadt Remscheid jüngst die Erarbeitung einer Katzenschutzverordnung beschlossen hat und die Stadt Solingen ebenfalls an einer solchen Verordnung arbeitet, sollte Wuppertal hier nicht nachstehen, sondern mit den beiden Städten einen Vorschlag für eine gemeinsame Katzenschutzverordnung erarbeiten. Es macht wenig Sinn, wenn das BVLA verschiedene Verordnungen anwenden/überwachen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette             Marc Schulz                                  Alexander Schmidt
Stadtverordneter                Fraktionsvorsitzender                    Fraktionsvorsitzender