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Frauenhäuser NRW auf jetzigem Niveau absichern

22. Januar 2006

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Siller,

die Mitglieder des Ausschusses Gleichstellung von Frau und Mann, des Hauptausschusses und des Rates mögen folgende Resolution beschließen:

Der Ausschuss Gleichstellung von Mann und Frau und der Rat der Stadt bitten die Landesregierung dringend, die im Landeshaushalt 2006 vorgesehenen Mittelkürzungen für die Frauenhäuser zurückzunehmen.

Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in der Bundesrepublik Deutschland, wie aktuelle Studien der Bundesregierung belegen, ein weit verbreitetes Problem, dessen Lösung langfristige und gebündelte Maßnahmen auf vielen Ebenen erfordert.

In den letzten Jahren gab es viele positive Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene im Bereich häuslicher Gewalt, die Einführung des Gewaltschutzgesetzes und die Veränderung des Polizeigesetzes in NRW, die flächendeckende Versorgung mit Frauenhäuser in NRW, sowie eine stärkere Vernetzung und Kooperation aller mit dem Thema befassten Akteure/Akteurinnen und Institutionen.

Für Frauen und Kinder in Gewaltbeziehungen können geschützte Unterbringungsmöglichkeiten überlebensnotwendig sein. Die Belegungszahlen zeigen, dass der Bedarf in den letzten Jahren nicht geringer geworden ist. Im Gegenteil: In den Frauen- und Mädchenhäusern kommen viele gesellschaftliche Probleme zusammen. Neue Aufgaben, etwa durch die Folgen von Hartz IV, Zwangsheirat und Ehrenmorde, sind hinzugekommen.

Seit 1979 gibt es in Wuppertal eine Zufluchtsstätte für von Gewalt betroffene Frauen, die in all den Jahren durchweg belegt war. Seit nun mehr als 25 Jahren haben die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses die Anti-Gewalt-Arbeit in Wuppertal entscheidend mit aufgebaut. Den Opfern häuslicher Gewalt konnte bisher ein qualitativ hochwertiges Unterstützungs- und Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. in Wuppertal u. A. die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes und die ƒnderung des Polizeirechts in NRW seit 2001 aktiv vor Ort unterstützt. Die Beratungen zum Gewaltschutzgesetz und nach einer polizeilichen Wegweisung werden ausschließlich durch die Beratungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. angeboten.

Muss das Angebot des Vereins Frauen helfen Frauen aufgrund der Kürzungen reduziert werden, hat dieses sicherlich negative Auswirkungen auf die Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt in Wuppertal.

Der Ausschuss Gleichstellung von Mann und Frau und der Rat der Stadt bitten die Landesregierung, Sie die Verantwortung für die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder zu übernehmen, indem Sie ihre Entscheidung zurücknehmen und von Kürzungen in den Frauenhäusern absehen.

Mit freundlichem Gruß

Sylvia Meyer
Andrea Seipp
Christine Baumann
Bettina Granitzki“