Startseite > Finanzielle und personelle Unterstützung durch den Bund bei der Provenienzforschung

Finanzielle und personelle Unterstützung durch den Bund bei der Provenienzforschung

18. Februar 2014

Appell an die Bundesregierung

Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen an Hauptausschuss und Rat der Stadt am 24.02.2014

Der Antrag wurde gemäß Vorlage beschlossen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und WFW beantragen, der Rat möge in seiner Sitzung am 24. Februar 2014 beschließen:

Der Rat der Stadt Wuppertal appelliert an die Bundesregierung, die öffentlichen Deutschen Museen, Archive und Bibliotheken bei den Aufgaben der Provenienzforschung nach dem Washingtoner Abkommen vom 03. Dezember 1998 personell und finanziell angemessen zu unterstützen.

Begründung:

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Rahmen der Wiedergutmachungspolitik gesetzliche Grundlagen geschaffen, um berechtigte Ansprüche auf Restitution oder materielle Entschädigung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut erfüllen zu können.

Zur Umsetzung der „Washingtoner Prinzipien“ hat sich die Bundesrepublik Deutschland in einer Selbstverpflichtungserklärung sowie einer „Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung am 14. Dezember 1999“ verpflichtet.

Danach ist die Bundesrepublik, ungeachtet etwaiger fehlender zivilrechtlicher Grundlagen, bereit, nach NS-verfolgungsbedingtem Kulturgut zu suchen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden.

2. Die öffentlichen Deutschen Museen, Archive und Bibliotheken sind demnach verpflichtet, ihre Bestände gezielt zur Auffindung solcher seinerzeit entzogener Kulturgüter und deren Besitzverhältnisse für den Zeitraum von 1933 bis 1945 zu überprüfen.

Im Rahmen der Selbstverpflichtung obliegt es dem Ermessen der betroffenen Einrichtungen bzw. Ihrer Träger, diesen Aufgaben nachzukommen.

3. Die öffentlichen Deutschen Museen, so auch das Von der Heydt-Museum in Wuppertal, kommen dieser sittlichen und rechtlichen Verpflichtung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nach Kräften nach.

Dennoch bedarf eine sorgfältige Provenienzforschung, insbesondere wenn sie den Gesamtbestand des in dem Zeitraum von 1933 bis 1945 erworbenen Kulturgutes betrifft, einer personellen und sachlichen Ausstattung, wie sie von den Museen alleine nicht bereitgestellt werden kann. (So hat allein die Provenienzforschung bezüglich des Flechtheim-Nachlasses in Wuppertal dazu geführt, dass die stellvertretende Museumsleiterin zwei Jahre lang ausschließlich mit diesen Aufgaben befasst war)

4. Die Wiedergutmachung des durch das NS-Regime verübten Unrechts ist eine Verantwortung unserer gesamten Gesellschaft. So wie es der Deutsche Staat war, der die Bilder 1937 den Museen entzogen, sie beschlagnahmt und auf den Markt gebracht hat, hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch im Rahmen der Wiedergutmachung zu einer weitreichenden Provenienzforschung verpflichtet.

Die durch die Erfüllung der sittlichen und rechtlichen Verpflichtungen entstehenden personellen und finanziellen Belastungen können mithin nicht von den deutschen öffentlichen Museen, Archiven und Bibliotheken allein getragen werden.

Im Hinblick darauf appelliert der Rat der Stadt Wuppertal an die Bundesregierung, die von der Umsetzung der Prinzipien der Washingtoner Erklärung betroffenen öffentlichen Institutionen von den dadurch entstehenden Kosten angemessen zu entlasten und sie in ausreichendem Umfang personell und finanziell zu unterstützen, da nur dies der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Wiedergutmachung geschehenen Unrechtes entspricht.

gez.

Michael Müller
CDU-Fraktionsvorsitzender

Klaus Jürgen Reese
SPD-Fraktionsvorsitzender

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen

Jörn Suika
FDP-Fraktionsvorsitzender

Gerd-Peter Zielezinski
Fraktionsvorsitzender Die Linke

Heribert Stenzel
WFW-Fraktionsvorsitzender