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Einstweilige Sicherstellung schützenswerter Bäume

7. Mai 2006

Sehr geehrte Frau Brücher,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Umwelt möge folgenden Beschluss fassen:

Die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Wuppertal wird beauftragt, für die schützenswerten Bäume, die von den Bürger/innen und Bezirksvertretungen bis 30.04.2006 gemeldet wurden, bei der Höheren Landschaftsbehörde eine einstweilige Sicherstellung nach § 42 e LG NRW zu beantragen.

Begründung:
Mit dem Ratsbeschluss vom 19.12.2005 wurde neben der Abschaffung der Baum-schutzsatzung eine Erweiterung der Naturdenkmalliste gefordert. Die Verwaltung hat daraufhin u.a. über die Bezirksvertretungen dazu aufgerufen, bis zum 30.04.2006 schützenswerte Bäume zu melden. Da das Verfahren der Prüfung auf Naturdenkmal-würdigkeit jedoch keinesfalls vor dem 30.06.2006 abgeschlossen sein kann, entsteht hier eine zeitliche Lücke, während der diese Bäume gefällt werden könnten. § 42 e Landschaftsgesetz NRW sieht für potenzielle Naturdenkmäler, die einem Prüfverfahren unterliegen eine einstweilige Sicherstellung vor, die ein Veränderungsverbot beinhaltet und in der Regel für drei Jahre gilt. Auf diesem Wege wäre ein Schutz der gemeldeten Bäume auch nach der Abschaffung der Baumschutzsatzung gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
(Mitglied im Ausschuss für Umwelt)