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Einführung einer bürgerfreundlichen Baumschutzsatzung

2. Mai 2019

Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Umwelt am 07.05.2019, den Hauptausschuss am 15.05.2019 und den Rat der Stadt Wuppertal am 20.05.2019

Der Antrag wurde beschlossen.

Sehr geehrte Frau Brücher,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen, die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Gremienrunde eine bürgerfreundliche Baumschutzsatzung vorzulegen.

Kriterien dieser Baumschutzsatzung sollen u.a. sein:
– Geschützt werden lebende Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm in 1 Meter Höhe.

– Obstbäume sind geschützt, wenn sich der Kronenansatz in einer Höhe von mindestens 170 cm befindet und der Stammumfang von 100 cm erreicht wird.

– Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 40 cm aufweist und die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt.

– Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet, für jeden entfernten geschützten Baum Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

– Mögliche Befreiungen werden festgelegt und im Einzelfall geprüft.

– Ist eine  Ersatzpflanzung nicht möglich, ist eine Ausgleichszahlung zu leisten.

– In besonders  begründeten  Fällen (z.B. zur Gefahrenabwehr) können Ausnahmen zugelassen werden.

Begründung:
Private und öffentliche Baumbesitzer*innen pflegen ihre Bäume in der Regel und wollen sie so lange wie möglich erhalten. Dennoch gibt es unterschiedliche Gründe, Bäume zu fällen. Damit ein ökologischer Ausgleich gefördert werden kann, ist es sinnvoll, eine Baumschutzsatzung einzuführen, die auf der einen Seite Bäume schützt, andererseits aber auch die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt. Um diesem Interessensausgleich gerecht zu werden, soll es eine grundsätzliche Pflicht zur Pflanzung von Ersatzbäumen geben, es sei denn, in der Einzelfallprüfung ergeben sich Gründe für eine Ausnahmeregelung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Bäume Wohnungen stark verschatten oder Gebäudeschäden verursachen.

Die Bedeutung des Baumschutzes in Zeiten des Klimawandels gewinnt immer mehr an Bedeutung. Der Erhalt des  Naturhaushaltes innerhalb der Stadt und  die  Sicherung der Naherholung verbunden mit der Abwehr schädlicher Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Bäume und Stadtbiotope verbessern das Wuppertaler Stadtklima. Der artenreiche Baumbestand in Wuppertal erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen für den Klimaschutz, die Luftreinhaltung, den Artenschutz und die Temperaturregulierung in Hitzeperioden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Schürmann                                                          Ilona Schäfer
Bürgermeisterin                                                             Stadtverordnete