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Durchführung einer Bürgerbefragung – Gemeinsamer Ergänzungsantrag T.O.P. „Sachstandsbericht zum Seilbahnprojekt“

12. März 2019

Gemeinsamer Antrag an den   Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und
Betriebsausschuss WAW am 19.02.2019, an den Hauptausschuss am 20.02.2019
und an den Rat der Stadt Wuppertal am 25.02.2019

Der Antrag wurde beschlossen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Reese,

mit Schreiben vom 25. Januar 2019 hat die Düsseldorfer Bezirksregierung noch einmal
Stellung genommen zur Frage einer Bürgerbeteiligung beim Wuppertaler Seilbahnprojekt.
Danach hat der Rat der Stadt – unabhängig von der Frage der Zulässigkeit eines Ratsbürgerentscheids gemäß § 26 der Gemeindeordnung im vorliegenden Fall – „im Rahmen seiner
politischen Positionsfindung“ durchaus die „Möglichkeit, das breite Meinungsbild der Bürgerschaft einzuholen“. Die in der Verwaltungsvorlage Drucksache-Nr. VO/0078/19 aufgeführten Beteiligungsvarianten mit zum Teil demoskopischer Ausprägung erscheinen dabei zum größten Teil eher ungeeignet. Im Ergebnis liefert nur eine Vollerhebung analog zu den Vorgaben für einen Ratsbürgerentscheid ein präzises und repräsentatives Meinungsbild. Verbunden mit einer Art Selbstverpflichtung des Rates ist diese Form der Bürgerbefragung am ehesten geeignet deutlich zu machen, dass die Meinung der Bürger*innen unserer Stadt ernst genommen wird.

Vor diesem Hintergrund beantragen die CDU-Fraktion, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfW, der Rat der Stadt möge in seiner Sitzung am 25. Februar 2019 wie folgt beschließen:

1.  Das Votum der Wuppertaler Bürger*innen zum Bau einer Seilbahn vom Wuppertaler
Hauptbahnhof auf die Südhöhen der Stadt wird in Form einer schriftlichen Vollerhebung
mittels Briefwahl abgefragt. Dabei ist die folgende Frage zur Abstimmung zu stellen:
„Sind Sie für den Bau einer Seilbahn vom Döppersberg über die Universität bis zum
Küllenhahn?“
Die Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

2.  Die Abstimmung ist positiv entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 10 vom Hundert der Abstimmungsberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Rat.

3.  Die Abstimmung wird analog zu den Bestimmungen der städtischen Satzung zur
Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß §§ 25 und 26 GO NRW vom 14.07.2017, hier § 24 Abs.2
i.V.m. den §§ 9 ff. der Satzung durchgeführt.

4.  Als Termin für die Abstimmung wird der Tag der Europawahl, Sonntag, der 26. Mai 2019
festgelegt. Stimmbezirk ist das Stadtgebiet Wuppertal. An der Abstimmung nehmen alle
an diesem Tag in Wuppertal Kommunalwahlberechtigten teil.

5.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Bestimmungen der Satzung für einen (Rats-)
Bürgerentscheid entsprechend die organisatorischen und verfahrenstechnischen
Voraussetzungen für die Abstimmung zu schaffen. Wie bei einem (Rats-)Bürgerentscheid ist in einer Abstimmungsinformation über Ablauf und Verfahren zu informieren.
Ferner enthält diese allen Kommunalwahlberechtigten zusammen mit den Abstimmungsunterlagen  zuzustellende Broschüre kurze Stellungnahmen der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Müller, CDU-Fraktion
Anja Liebert/Marc Schulz, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gunhild Böth/Gerd-Peter Zielezinski, Fraktion Die Linke
Alexander Schmidt, FDP-Fraktion
Ralf Wegener, AfW-Fraktion