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Der Bund bleibt weiter in der Pflicht

2. Dezember 2014

Antrag an den Hauptausschuss  am 10.12.2014
und den Rat der Stadt Wuppertal am 15.12.2014

Dem Antrag wurde durch die Beschlussfassung des Antrages VO/0968/14 der CDU und der SPD zugestimmt.

Für ein langfristiges finanzielles Engagement des Bundes bei Sozialkosten und Abbau von Altschulden der Kommunen!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen erleben eine lang andauernde Krise der Kommunalfinanzen. Während das Land mit dem Aktionsplan Kommunalfinanzen tätig ist und viele Kommunen ernsthafte und schwierige Konsolidierungsanstrengungen unternehmen, hat der Bund seit der letzten Bundestagswahl seine Zusagen nicht eingehalten. Aber nicht nur das Land, auch der Bund steht in der Verantwortung, seinen Beitrag zur nachhaltigen Gesundung der Kommunalfinanzen zu leisten.

Daher beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Rat der Stadt Wuppertal möge folgende Resolution an die Bundesregierung beschließen:
1. Angesichts der finanziellen Situation der meisten Kommunen in NRW und anderen Ländern muss der Bund sich weiter mit einer spürbaren und dynamischen Entlastung der Sozialkosten (insbesondere Eingliederungshilfe) engagieren. Die versprochenen 5 Milliarden Euro müssen ab 2015 fließen und nicht erst 2018. Eine spätere Zahlung wäre ein ungedeckter Scheck, den eine Nachfolgeregierung im Haushalt  2018 einlösen könnte, aber nicht müsste! Die für 2015 zugesagte „Übergangsmilliarde“ reicht bei weitem nicht. In NRW reichen die Mittel dann gerade mal zum Auffangen der jährlichen Kostensteigerung bei der Eingliederungshilfe.

2. Für die Kommunen in NRW stellen die hohen Schulden – vor allem das große Kassenkreditaufkommen – ein großes Problem dar. Wir fordern daher eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Lösung der Altschuldenproblematik.

3. Stärkungspaktkommunen, Nothaushaltkommunen oder Kommunen in der Haushaltssicherung haben nicht die Möglichkeit, die notwendigen Mittel zur Instandhaltung bzw. gar Modernisierung der kommunalen Infrastruktur aufzubringen. Wir fordern daher ein Infrastrukturprogramm vor allem für die strukturschwachen Kommunen in Deutschland. Nur so können sie und ihre Regionen Anschluss an die Entwicklung in Deutschland halten und ihren Bürgerinnen und Bürgern gleichwertige Lebensverhältnisse sichern.

4. Die anstehenden Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen tangieren die Interessen der Kommunen sehr konkret. Bei Aufrechterhaltung des Solidaritätszuschlags müssen auch die Kommunen davon angemessen profitieren.
Wir fordern daher eine Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände in der im Koalitionsvertrag erwähnten Kommission.

Begründung
Die Kommunen sind von der bisherigen Umsetzung hinsichtlich der versprochenen Sozialkostenentlastung enttäuscht. Statt der erwarteten 5 Milliarden-Entlastung von 2014 – 2017 sollen nun nur 1 Milliarde Euro jährlich ab 2015 kommen und erst ab 2018 5 Milliarden Euro an die Kommunen ausgezahlt werden. Damit ergibt sich in dieser Legislaturperiode keine nennenswerte Entlastung der Kommunen. Diese wird aber – vor allem in den strukturschwachen Regionen – dringend gebraucht.
Auch angesichts der nach 2019 notwendigen Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen sich die Kommunen nun deutlich zu Wort melden und ihre Interessen einbringen. Von den Entscheidungen hängt viel für die zukünftige finanzielle Entwicklung der Kommunen ab. Ob es z.B. zu einer Hilfe des Bundes bei den Altschulden von Ländern und Kommunen kommt oder ob der Bund Hilfe beim großen Investitionsbedarf, vor allem bei Kommunen in strukturschwachen Regionen, leistet.

Der Bund darf die bedürftigen Kommunen nicht im Regen stehen lassen!

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz                                                   Klaus Lüdemann
Fraktionsvorsitzender                                    Stadtverordneter