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Ausbildungsplatzbonus – Ausbildung als Vergabekriterium einführen

5. April 2007

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Herren Hardt und Dr. PongÈ,

die Fraktion von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Zentrale Dienste, der Hauptausschuss und der Rat mögen beschließen:

1. Die Verwaltung prüft, wie im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Juli 2006 (Ausbildung als Vergabekriterium) ein Ausbildungsplatzbonus im Rahmen öffentlicher, beschränkter oder freihändiger Vergaben der Stadtverwaltung Wuppertal und ihrer Tochterunternehmen und Eigenbetriebe eingeführt werden kann.

2. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Wuppertal im Jahre 2007 einen Verfahrensvorschlag zur Einführung des Ausbildungsplatzbonus im o.g. Sinn zur Beschlussfassung vor.

Begründung:
In ihrer Antwort „Vergaberecht und Schutz von Gemeinwohl“ vom 21.12.2006 (VO/1179/06/1-A) bestätigte die Verwaltung, dass laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. Juli 2006 “ 1 BvL 4/00 “ Ausschreibungen an Bedingungen geknüpft werden können, die dem Schutz wichtiger Gemeinwohlbelange dienen.
Sie teilte in der Beantwortung der bündnisgrünen Anfrage sogar die Auffassung, dass im Sinne des Urteils auch das Angebot an Ausbildungsplätzen unter den Schutz wichtiger Gemeinwohlbelange fällt.
Deshalb könnte ¥Ausbildung¥ auch als Vergabekriterium im Rahmen von öffentlichen, beschränkten oder freihändigen Vergaben festgelegt werden.
Folgerichtig hatte die Verwaltung mit Blick auf die vollkommen unbefriedigende Ausbildungsplatzsituation für Jugendliche und junge Erwachsene und anlässlich des bündnisgrünen Ratsantrages „Ausbildende Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugen“ (VO/0082/07) in der Ratssitzung am 26.03.2007 angeregt, dass Betriebe, die eine noch festzulegende Ausbildungsquote erfüllen, den Auftrag im Rahmen einer öffentlichen Vergabe erhalten, „wenn sie nicht mehr als einen bestimmten Prozentsatz teurer sind als ein Unternehmen, das diese Quote nicht erfüllt.“ (vgl. VO/0082/07/1-A)
Um einen derart gestalteten Ausbildungsplatzbonus im Rahmen von Vergabeverfahren der Stadt Wuppertal und ihrer Tochterunternehmen und Eigenbetriebe einzuführen, müsste sowohl die Ausbildungsquote “ in der Regel wird hier mit 6% der Beschäftigten eines Betriebes gerechnet – als auch der Prozentsatz der Preise, den diese Betriebe beim direkten Vergleich mit anderen Betrieben überschreiten dürfen, festgelegt werden. Dabei ist auf ein transparentes und nicht überbordend aufwendiges Verfahren zu achten. Den Nachweis, dass Betriebe ausbilden, können ausbildende Betriebe gem. ß 36 Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz unter Vorlage der Bestätigung von der IHK sehr einfach führen. Insofern fehlt es nach Aufhebung eines vergleichbaren Verfahrens in 2001 allein an einem innerstädtischen Verfahren im Sinne eines von der Verwaltung selbst vorgeschlagenen Ausbildungsplatzbonus im Rahmen öffentlicher Vergaben.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Bahr
Stadtverordneter

Marc Schulz
Stadtverordneter „