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Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

16. Mai 2007

Sehr geehrte Frau Brücher,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Ausschuss für Umwelt möge beschließen:

1. § 24, Abs. 5 der Abfallwirtschaftssatzung wird wie folgt geändert:

alt: (5)
Das Durchsuchen bereitgestellter Abfälle und die Heraus- bzw. Wegnahme von Gegenständen ist für Unbefugte verboten.

neu: (5)
Das Durchsuchen bereitgestellter Abfälle und die Heraus- bzw. Wegnahme von Gegenständen ist verboten, wenn dadurch
– der Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr behindert oder gefährdet wird,
– die nachfolgende Handverladung nicht mehr gefahr- und schadlos möglich ist,
– der Gehweg oder die Straße verschmutzt oder
– die Umwelt anderweitig beeinträchtigt wird.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Herausnahme von Kühlgeräten aus der Sperrmüllabfuhr möglich ist. Es muss sicher gestellt werden, dass die Geräte zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt auf der Straße stehen. Kühlgeräte sollten statt dessen auf Anforderung aus den Wohnungen geholt werden, um eine Umweltbelastung durch den weit verbreiteten Ausbau von Kompressoren zu vermeiden.

Begründung:
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Wegnahme von verwertbarem Sperrmüll im Sinne einer Wiederverwertung von Abfall durchaus im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern ist. Ein rigoroses Verbot dieser Art der Wiederverwertung ist daher unangemessen. Mit der Modifizierung des § 24, Abs. 5 wird eine Entnahme von Gegenständen aus dem Sperrmüll unter Auflagen ermöglicht, was auch dem Prinzip „Verwertung hat Vorrang vor Beseitigung“ folgt. Als problematisch ist diese Verfahrensweise jedoch im Bezug auf Kühlgeräte anzusehen. Die Erfahrungen zeigen, dass durch den verbreiteten Ausbau der Kompressoren die Umwelt erheblich geschädigt wird. Diese Beeinträchtigung der Umwelt ist nicht weiter hinnehmbar, weshalb eine Abholung von Kühlgeräten auf Anforderung die einzig sinnvolle Alternative darstellt. Ein solches System ist zudem bürgerfreundlicher, da die Geräte aus der Wohnung abgeholt werden – in vielen Fällen geschieht die Abholung sicher auch schneller als die Abfuhr am regelmäßigen Sperrmülltermin.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer
Mitglied im Ausschuss für Umwelt