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Vergaberecht und Schutz von Gemeinwohl

29. November 2006

„Sehr geehrter Herr Hardt,

am Freitag, den 03.11.2006 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Leitentscheidung, in der das Berliner Vergaberecht für rechtmäßig erklärt wurde.
Berlin verpflichtet wie Wuppertal Unternehmen, die sich um öffentliche Bauaufträge bemühen, zur Einhaltung des gesetzlichen Tariflohns. So soll verhindert werden, dass Lohndumping und Sozialabbau durch Steuergelder unterstützt werden.
Das Bundesverfassungsgericht begründet, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge an Bedingungen geknüpft sein kann, wenn dies dem Schutz wichtiger Gemeinwohlbelange dient.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der Verwaltung bekannt, dass laut Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11. Juli 2006 “ 1 BvL 4/00 „Ausschreibungen an Bedingungen geknüpft werden können, die dem Schutz wichtiger Gemeinwohlbelange dienen?
2. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass unter den „Schutz wichtiger Gemeinwohlbelange“ auch Maßnahmen wie Ausschluss von Kinderarbeit oder die Vergabe von Ausbildungsplätzen fallen?
3. Plant die Verwaltung Änderungen bei städtischen Vergaben auf der Grundlage des o.g. Urteils?

Mit freundlichem Gruß

Lorenz Bahr
Stadtverordneter“

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