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Umsetzung des E-Government-Gesetzes in der Stadtverwaltung

21. November 2017

Anfrage an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW am 12.12.2017

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_E-Government

Sehr geehrter Herr Reese,

das E-Government-Gesetz NRW ist am 16.7.2016 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen greifen zum 1.1.2018.

Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Stellt die Verwaltung zum 01.01.2018 einen sicheren elektronischen Zugang zur Verwaltung zur Verfügung?
  2. Wie weit ist die Einführung der elektronischen Akte in den Ressorts der Verwaltung fortgeschritten?
    Die hierfür wichtigste Infrastrukturkomponente ist ein einheitliches Dokumenten-Management-System (DMS) – Ist das in Vorbereitung?
  3. Wie weit sind die Vorbereitungen, um zum 1.1.2019 E-Payment anzubieten?
  4. Wie funktioniert die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit in der Informationstechnik in NRW (Einrichtung eines IT-Kooperationsrates Land / Kommunen)?
  5. Wo sind Mittel für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes im Haushaltsplan 2018/2019 enthalten?

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz                                                Klaus Lüdemann
Fraktionsvorsitzender                                 Stadtverordneter