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Umsetzung der StVO bei der Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

28. Januar 2015

Anfrage an den Ausschuss für Verkehr am 19.02.2015

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei: Antwort_Bezirksregierung_Einbahnstrassen

Sehr geehrter Herr Dittgen,

laut telefonischer Auskunft vom 12.12.2014 von Regierungsrätin Neumann, Abteilung „Rechtliche Entscheidungen im Straßenverkehrsrecht“, Dezernat 25 der Bezirksregierung Düsseldorf, hat sich eine Wuppertaler Bürgerin im Rahmen der Rechtsaufsicht an die Bezirksregierung Düsseldorf gewandt, da die Öffnung zahlreicher als Einbahnstraßen geführten Straßen in Wuppertal für den Radverkehr in Gegenrichtung abgelehnt wurde.

Die Bezirksregierung hat daraufhin die zuständige Straßenbehörde in Wuppertal um die Protokolle zu diesen Ablehnungen gebeten. Die Bezirksregierung hat bei einigen Einbahnstraßen Bedenken, eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung gemäß StVO abzulehnen. Entsprechend wurde die Straßenbehörde in Wuppertal im Dezember 2014 erneut um Berichterstattung gebeten und dazu wurden einige bereits abgelehnte Freigaben den zuständigen Bezirksvertretungen erneut als Beschlussvorlage vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie lautet der Inhalt der Korrespondenz zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadtverwaltung Wuppertal zu dieser Angelegenheit?

2. Zu welchen Einbahnstraßen in Wuppertal, die von Bezirksvertretungen und/oder der Stadtverwaltung nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben wurden, besteht seitens der Bezirksregierung eine andere Rechtsauffassung?

3. Gibt es aktuell weitere verkehrsrechtliche Nachfragen seitens der Bezirksregierung zur Novelle der Straßenverkehrsordnung, wie z.B. die Radwegbenutzungspflicht?

4. Warum hat die Stadtverwaltung die Ablehnungen zur Freigabe, welche ggf. gegen die StVO verstoßen, umgesetzt?

5. Es ist in NRW nicht üblich, wie es in Wuppertal die Stadtsatzung vorschreibt, dass die Freigabe von Einbahnstraßen von der Bezirksvertretung beschlossen wird. Wie möchte die Stadtverwaltung in Zukunft gewährleisten, dass Bezirksvertretungen keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen?

Mit freundlichen Grüßen,

Anja Liebert                                                   Dr. Frank ter Veld
Fraktionsvorsitzende                                    Mitglied im Ausschuss für Verkehr