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Sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst

14. März 2018

Anfrage an den Ausschuss für Gleichstellung am 02.05.2018

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Sexuelle_Belaestigung

Sehr geehrte Frau Böth,

durch die #metoo-Debatte wurde das enorme Ausmaß sexueller Belästigung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen deutlich gemacht. Auch der öffentliche Dienst ist davon nicht ausgenommen.
Die sexuelle Belästigung von Bediensteten im öffentlichen Dienst fällt unter die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 2006).
Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das die Würde einer Person beeinträchtigt, für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist und für sie eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Arbeitsumwelt schafft.
Im Falle einer sexuellen Belästigung sind die Vorgesetzten daher verpflichtet für die Betroffenen eine angemessene Abhilfe zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Werden Bedienstete und Führungskräfte in der Verwaltung über das Thema sexuelle Belästigung aufgeklärt z.B. über Schulungen, Aushänge, Rundschreiben, Info-Flyer?
  2. Wird das Thema grundsätzlich bei Personalgesprächen angesprochen?
  3. Welche Maßnahmen der Prävention wurden bereits eingeführt oder sind geplant?
  4. Welche Möglichkeiten haben Angestellte der Stadt Wuppertal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu melden – innerhalb und außerhalb der Dienststelle? Gibt es ein klares Beschwerdesystem?
  5. Welche Schritte und Verfahren werden auf eine Beschwerde hin eingeleitet?
  6. Wie viele Fälle sexueller Belästigung wurden in der Verwaltung in Wuppertal gemeldet? Wenn möglich, bitten wir um Aufteilung nach Jahren und Geschlecht.
  7. Welche arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahmen wurden hier ergriffen?
  8. Welche Präventions- und Sanktionsmaßnahmen werden bei den städtischen Töchtern im Falle von sexueller Belästigung genutzt?

Mit freundlichen Grüßen

Yazgülü Zeybek                               Anja Liebert
Stadtverordnete                               Fraktionsvorsitzende