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Reform der Versorgungsverwaltung

20. März 2007

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrter Herr Reese,

die schwarz-gelb geführte Landesregierung NRW legte am Montag, den 19.03.2007, den Referentenentwurf für die Reform der Versorgungsverwaltung vor. Darin wird festgelegt, dass die 11 Versorgungsämter in NRW aufgelöst und deren Aufgabenbereiche auf die Städte übertragen werden sollen.
Der Vorstand des Städtetages hat, nachdem er zunächst im Namen der Städte ein Übernahmeangebot für die Versorgungsämter in kommunale Trägerschaft formuliert hat, am 13.09.2006 eine Alternative beschlossen.
Demnach sollen die Aufgaben nach dem Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren nach §§ 69 f. SGB IX auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen, die anderen Aufgaben im Bereich des sozialen Entschädigungsrechtes soll bei den Landschaftsverbänden gebündelt werden.
In Folge dessen boten am 08.01.2007 die beiden Landschaftsverbände an, das gesamte Personal der Versorgungsverwaltung in den Aufgabenbereichen Kriegsopferversorgung, soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Unterstützt die Stadt Wuppertal das Angebot des Städtetages NRW von Anfang an bzw. ist die Stadt oder ein städtisches Gremium dem Angebot beigetreten?
2. Der Landesrechnungshof hat errechnet, dass die Umlegung der Versorgungsverwaltung auf 33 Kommunen teurer ist, als die Beibehaltung der bisherigen Struktur. Gibt es schon Prognosen, wie hoch der finanzielle Mehraufwand für Wuppertal sein wird? Gibt es schon Überlegungen, aus welchen Haushaltstiteln diese Mehrkosten gedeckt werden sollen?
3. Gibt es schon Überlegungen, wie ein wohnortnahes Angebot realisiert und finanziert werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Vorsteher
Fraktionssprecher

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