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Psycho-soziale Krisendienste und deren Finanzierung

24. April 2018

Die Antwort des Oberbürgermeisters finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Anfrage_Krisendienst

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt selbstbestimmte Wohnformen und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in normaler Nachbarschaft und Inklusion. Auch das neue Bundesteilhabegesetz unterstützt ambulant vor stationär. Dabei müssen ambulante Hilfen tragfähig und verlässlich sein. Multiprofessionelle Rund-um-die-Uhr-Krisendienste sind deswegen ein zentrales Unterstützungssystem der Daseinsvorsorge für viele Menschen mit Behinderung. Wir brauchen psychosoziale und psychiatrische Krisenhilfe über den Tag und die Nacht. An deren Finanzierung sollte sich auch der Landschaftsverband Rheinland als Träger der Eingliederungshilfe zusammen mit anderen Leistungsträgern beteiligen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Gibt es in Wuppertal einen psychosozialen/psychiatrischen Rund-um-die-Uhr-Krisendienst?
Wenn nein, warum nicht?

2. Wie bewertet die Verwaltung und die Nutzerinnen und Nutzer gegebenenfalls die Wirksamkeit dieses Krisendienstes?

3. Wie wird der Krisendienst finanziert?

 

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer                           Marc Schulz
Stadtverordnete                       Fraktionsvorsitzender