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Menschen mit Behinderung im Senior*innenalter

16. August 2016

Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 31.08.2016

Die Antwort  der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Menschen_mit_Behinderungen

Sehr geehrter Herr Wessel,

auch Menschen mit Behinderung erreichen u.a. durch den medizinischen Fortschritt ein immer höheres Lebensalter. Viele von denen, die in einer Werkstatt oder auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz beschäftigt sind, erreichen in den nächsten Jahren das Rentenalter. Damit fällt ein wichtiges Stück Tagesstruktur weg, das insbesondere für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung von großer Bedeutung ist. Dieses fehlende Element muss in jedem Falle kompensiert werden.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass es eine große Zahl von Menschen mit – vor allem geistiger oder Mehrfach- Behinderung gibt, die noch im Haushalt der oft hochbetagten Eltern lebt und dort versorgt wird. Für diese Personengruppe wurden oft nicht einmal unterstützende Leistungen z.B. nach SGB IX beantragt, so dass sie komplett durch das Raster der Hilfesysteme hindurch gefallen sind. Für diese Menschen bedeutet es einen enormen Umbruch, wenn die Eltern aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, die Versorgung zu übernehmen.

Zu diesem Themenkomplex bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

Kann die Verwaltung beziffern, wie viele Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten oder anderen Arbeitsplätzen in den nächsten fünf Jahren das Rentenalter erreichen?

  1. Kann die Verwaltung beziffern, wie viele Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten oder anderen Arbeitsplätzen in den nächsten fünf Jahren das Rentenalter erreichen?
  2. Gibt es Konzepte, diesen Menschen eine Tagesstruktur anzubieten? Werden dabei allgemeine Angebote der Seniorenarbeit der Stadt bzw. der Freien Träger genutzt? Wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
  3. Wie werden die betroffenen Menschen in die Entwicklung ihrer zukünftigen Tagesstruktur mit einbezogen?
    Werden z.B. in den Werkstätten schon frühzeitig besondere Interessen herausgearbeitet?
  4. Werden die Werkstätten in das Angebot für die Tagesstruktur einbezogen, z.B. um Kontakte zu früheren Kolleg*innen nicht abreißen zu lassen?
  5. Gibt es Kooperationen z.B. mit Sportvereinen, Kirchengemeinden, etc.?
  1. Kann die Verwaltung beziffern, wie viele Menschen mit erheblicher geistiger Behinderung bzw. Mehrfachbehinderung in ihren Familien versorgt werden (mit bzw. ohne unterstützende Leistungen)?
  2. Welche Beratungsangebote gibt es hierzu, um diese „erwachsenen Kinder“ eventuell in anderen Wohnformen unterzubringen (z.B. Wohngemeinschaften)?
  3. Gibt es hierzu innovative Konzepte?
    Wenn ja, welche sind das und wie werden sie durch die Stadt unterstützt?
  4. Wie werden die betroffenen Menschen in die Wahl ihrer zukünftigen Wohnform mit einbezogen?
  5. Wie bewertet die Stadt in Bezug auf diese Personengruppe das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Bundesteilhabegesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer                                                 Marcel Simon
Stadtverordnete                                             Stadtverordneter