Startseite > Letter of Intent (LOI)

Letter of Intent (LOI)

20. September 2018

Die Antwort des Oberbürgermeisters finden Sie hier:
Antwort_Letter_of_Intent

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

vielen Dank für die Überlassung des LOI zwischen Stadt und Bahn zur Entwicklung der Grundstücke und Gebäude am Hauptbahnhof.

Wir haben einige Fragen zum Inhalt des LOI und bitten um Beantwortung bis zum 20.08.2018.

 1. Was steht im Realisierungsvertrag vom 31.10.2011? – Wir bitten um Überlassung des gesamten Vertrages.

2. Wir bitten um Überlassung der Machbarkeitsstudie des Architekturbüros RKW und des Verkehrsplanungsbüros Sprengnetter.

3. Wie hoch könnte der monetäre Ausgleich sein (Seite 3 unten)?

4. Welche Verlagerungsmaßnahmen sind unter 4.6. genau gemeint?

5. Wir bitten um Überlassung des Verkehrswertgutachtens von Schmidt + Partner, Dortmund und des Bausubstanzgutachtens von Miksch Rück Malchartzek Architekten, Düsseldorf.

6. Warum gibt es für den Neubau des Bahnsteigdaches über Gleis 1 keine Zeitangabe?

 7. Welche Vorteile hat der Betrieb der Rolltreppen durch die DB St&S?

8. Was sind HFT Anlagen (10.3)?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lüdemann             
Stadtverordneter