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Leistungs- und Standardreduzierung im Bereich IntegrationshelferInnen

17. Februar 2010

„Sehr geehrte Frau Warnecke,

zur Teilnahme und Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung werden an Förder- und Regelschulen sogenannte IntegrationshelferInnen eingesetzt, die die SchülerInnen begleiten und betreuen sollen. Die Maßnahme ist insofern unverzichtbar, als dass hierdurch eine Eingliederung erfolgreich stattfinden kann.
Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell geführten Diskussion um Inklusion an deutschen Schulen im Zusammenhang mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die die Vertragsstaaten verpflichtet, Menschen mit Behinderung den „Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ zu ermöglichen, sind die Leistungen und Standards in diesem Bereich eher auszubauen als einzuschränken.
Der aktuell diskutierte Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Wuppertal sieht unter Nr. 6.3. („Weitere Einsparungen innerhalb von Ressort 201“) Standardreduzierungen im Bereich der IntegrationshelferInnen vor. Dieser Punkt wird als laufendes Geschäft der Verwaltung gekennzeichnet und daher dem Rat nicht zur Abstimmung vorgelegt. Gleichzeitig liegt uns die Information vor, dass der Vertrag mit dem Verein „ProMobil e. V.“, der der Stadt IntegrationshelferInnen zur Verfügung stellt, zum Ende des aktuellen Schuljahres ausläuft und nicht mehr verlängert werden soll.

Wir bitten die Verwaltung daher um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Schulausschusses am 02.03.2010:

1) Trifft die Information zu, dass der Vertrag mit ProMobil e.V. nicht mehr verlängert wird?

2) Wenn Punkt 1 mit Ja beantwortet wird:
Aus welchem Grund wird dieser Vertrag nicht verlängert?

3) Steht diese Maßnahme im Zusammenhang mit der angekündigten Standardreduzierung im Bereich „IntegrationshelferInnen“ und was versteht die Verwaltung in diesem Fall unter dem Begriff „Standardreduzierung“?

4) Welche anderen Träger kommen für die Erfüllung dieser Aufgabe in Frage?

5) Gibt es festgelegte Qualifikationsbeschreibungen für die IntegrationshelferInnen, auf deren Basis eine Erhaltung der Qualität der Betreuung und Begleitung gewährleistet werden kann?

6) Wenn Frage 5 mit Nein beantwortet wird:
Wie soll gewährleistet werden, dass die Pflichtaufgabe der Inklusion nicht nur unter quantitativen, sondern auch unter qualitativen Gesichtspunkten ermöglicht werden kann, wenn gleichzeitig wichtige Standards zur Eingliederung nicht nur nicht weiter ausgebaut, sondern zurückgefahren werden?

7) Die Standardreduzierung gefährdet den Förderort allgemeinbildende Schulen und lässt das Ziel Inklusion weit in die Ferne rücken. Es handelt sich hierbei also um eine politische Entscheidung zur oder gegen ein Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Betreuungsbedarf an den Regelschulen.
Warum wird diese Maßnahme als laufendes Geschäft der Verwaltung gekennzeichnet?

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Stadtverordnete

Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender“

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument