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Lärm- und Luftschadstoffbelastungen an Landes- und Bundesstraßen

1. September 2016

Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 19.09.16

Die Antwort  der Verwaltung und die Anlagen finden Sie in diesen PDF-Dateien:
Antwort_Laerm_Luftschadstoffbelastungen  Anlage_1 Anlage_2_Antwortschreiben_Minister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der  A 46 Höhe Westring  und Ausbau der L 419 schreiten voran. Zu befürchten ist, dass der Ausbau der A 46 am Westring und der Ausbau der L 419 weitere Luft- und Lärmbelastungen der Anwohner*innen auslösen werden. Es sollen bereits zwei Verkehrsgutachten mit widersprüchlichen Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Schwerverkehrs auf der L418 im Bereich Sonnborn vorliegen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wird die Stadt Wuppertal eine ganzheitliche und umfassende Analyse der als Folge der Baumaßnahmen zu erwartenden Entwicklungen erstellen oder erstellen lassen?

Ganzheitlich und umfassend meint:

  • der Gesamtbereich der Südtangente und der zugehörigen Ertüchtigung der A46 werden erfasst, ohne die in den bisherigen Gutachten übliche Fokussierung auf den engeren Bereich der jeweiligen Baumaßnahme,
  • insbesondere wird auch die Entwicklung des Schwerverkehrs behandelt
  • eingeschlossen sind auch die Emissionswirkungen der Schnellstraßen und die Möglichkeiten zu deren Beeinflussung
  • betrachtet werden auch mögliche größere Folgekosten für die Stadt wie etwa der zukünftige Unterhalt der Blombachtalbrücke

2. Hält die Stadt Wuppertal eine solch zeitnahe Gesamtbetrachtung nicht für eine wesentliche Grundlage der ihr aufgetragenen, termingebundenen Fortführung von Lärmaktionsplan und Luftreinhalteplan? Ist dabei nicht die in 1) angesprochene Verkehrsentwicklung auf den Schnellstraßen zu berücksichtigen?

3. Welche Maßnahmen wird die Stadt Wuppertal ergreifen, um im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und unter Einhaltung der Ziele der Luftreinhalteplanung (LRP) und der Lärmaktionsplanung (LPA) verhindern zu können, dass es zu einer Erhöhung der Lärm-Luftschadstoffbelastungen kommen wird?

4. In der Antwort der Verwaltung (VO/1940/15/1-A) auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hieß es zu 2: Nach Vorliegen der Stellungnahme wird die Verwaltung diese den Fraktionen zuleiten.

Darüber hinaus antwortete die Verwaltung zu Frage 4: Diese Frage wurde zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergeleitet. Bislang liegt keine Antwort vor. Nach Vorliegen der Stellungnahme wird die Verwaltung diese den Fraktionen zuleiten.

Liegen diese Stellungnahmen inzwischen vor? Wie ist der Sachstand der Gespräche des Oberbürgermeisters mit dem NRW-Verkehrsminister, der Leiterin des Landesbetriebs Straßen.NRW und der Regierungspräsidentin hinsichtlich der Lärm-und Luftschadstoffbelastungen und von Tempolimits auf den Schnellstraßen?

5. Unter welchen Bedingungen könnte die Stadt Wuppertal eine Einzelfallbewertung über die Auswirkungen einer Tempo-Reduzierung auf die Lärm-und Luftemissionen in Auftrag geben?

6. Welche Bürgerbeteiligungskonzepte plant der zuständige Dezernent für Bürgerbeteiligung, damit rechtzeitig vor der nächsten Fortschreibung von LAP und LRP eine breite Diskussion über die in LAP1 angekündigten verbesserten Qualitätsziele der Stadt Wuppertal hinsichtlich Luftreinhaltung und Lärmvermeidung stattfinden kann?

 

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert                                                                                 Bettina Brücher
Fraktionsvorsitzende                                                                   Stadtverordnete