Startseite > Krankenhausfinanzierung

Krankenhausfinanzierung

19. Oktober 2017

Anfrage an den Rat der Stadt Wuppertal am 13.11.2017

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:Antwort_Krankenhausfinanzierung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 vorgelegt, der für die Krankenhausfinanzierung rund 250 Millionen Euro zusätzlich bereitstellt. Die kommunale Beteiligung liegt hier bei 40 Prozent, also insgesamt 100 Millionen Euro. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages vom 28.09.2017 deutliche Kritik an der Vorgehensweise der Landesregierung geäußert und artikuliert, dass die „vorgesehene unterjährige Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Krankenhausinvestitionsfinanzierung nicht akzeptabel“ sei. Sie kritisieren ferner, dass sie von der Landesregierung im Vorfeld nicht konsultiert wurden.

Die regierungstragenden Fraktionen im Landtag haben Änderungsanträge verabschiedet, mit denen eine kurzfristige Belastung der Kommunen verhindert werden soll. Doch auch wenn der Einnahmeanspruch des Landes in das Jahr 2018 verschoben würde, liegt der Verdacht nahe, dass die Kommunen ihren Anteil an der Krankenhausfinanzierung bereits in diesem Jahr in ihrer Bilanz abbilden und im nächsten Jahr begleichen müssen. Eine strukturelle Entlastung für die Kommunen würde hierdurch nicht erreicht. Demnach kommen auch entsprechende Kosten auf Wuppertal zu, die allerdings in der Haushaltseinbringung von Dr. Slawig am 16.10.17 nicht erwähnt wurden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. Mit welcher zusätzlichen Belastung für den Wuppertaler Haushalt rechnet die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2017 und 2018?
  2. Wie soll die Gegenfinanzierung der ungeplanten Ausgaben nach aktueller Planung der Verwaltung erfolgen?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände bezüglich der unterjährig beschlossenen Mehrbelastung und der Nicht-Einbindung der Kommunen?
  4. Welche kurz- und langfristigen Auswirkungen haben die Änderungen am Nachtragshaushalt und am Haushaltsbegleitgesetz der schwarz-gelben Landesregierung auf den Wuppertaler Haushalt?

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Schäfer                         Marc Schulz
Stadtverordnete                     Fraktionsvorsitzender