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Kostenkalkulation der Elternbeiträge für Kinderbetreuung

19. Oktober 2017

Anfrage an den Jugendhilfeausschuss am 28.11.2017

Die Antwort der Verwaltung finden Sie in dieser PDF-Datei:
Antwort_Kostenkalkulation_Elternbeitraege

Sehr geehrte Frau Warnecke,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, innerhalb der nächsten beiden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses eine transparente und nachvollziehbare Kalkulation der Wuppertaler Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Wuppertaler KiTa´s und in der Kindertagespflege vorzulegen.

Hierbei bitten wir, die Kosten eines durchschnittlichen Betreuungsplatzes (U3 und Ü3) darzustellen und diese aufzugliedern nach

  • Personal und Sachkosten pro betreutem Kind
  • und der jeweiligen Betreuungszeit (in den Kindertagesstätten 25 Stunden, 35 Stunden, 45 Stunden)

Die Verwaltung möge diese Kostendarstellung ebenso für die Kindertagespflege vornehmen.

In dem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie erklärt die Verwaltung kalkulatorisch, dass in Wuppertal die entsprechenden Gebühren insbesondere für Eltern mit geringeren Einkünften höher als im NRW-Durchschnitt ausfallen, während Eltern mit höheren Einkünften geringere Gebühren als im Landesdurchschnitt zahlen müssen?
    https://www.steuerzahler-nrw.de/files/86897/Kita_Kreisfreie_Staedte_alphabetisch.pdf
  2. Wie stellt sich die Verteilung der Kinder in den sieben Beitragsstufen der Elternbeitragssatzung in Wuppertal sowohl im Bereich der Kindertageseinrichtungen als auch bei der Tagespflege dar (bitte um Nennung der konkreten Zahlen in den einzelnen Jahreseinkommensstufen).
  3. Wie hoch ist die Zahl der Eltern, die aufgrund eines Jahreseinkommens unterhalb von 12.500 Euro keine Elternbeiträge entrichten müssen?
  4. Wie viele Eltern profitieren insgesamt von der Geschwisterkindbefreiung?

Begründung:
In mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen in NRW (VG Arnsberg Az. 9 K 3181/15, VG  Aachen Az. 8 K 1427/14) sind Elternbeitragssatzungen für rechtswidrig erklärt worden, da sie “ermessensfehlerhaft zustande gekommen” waren. Die Begründung lag hier u.a. in den fehlenden Grundlagen einer Gebührenkalkulation (Anzahl der betreuten Kinder in der jeweiligen Betreuungsform, Kosten der Betreuung für die Stadt).

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz                                       Paul Yves Ramette
Fraktionsvorsitzender                        Stadtverordneter