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Konzept zum Abbau des Beförderungsstaus

1. Dezember 2011

Sehr geehrter Herr Todtenhausen,
sehr geehrter Herr Reese,

mit dem Erlass des Innenministeriums vom 15.11.2011 ist das strikte Beförderungsverbot in überschuldeten Nothaushaltskommunen aufgehoben und die seit Jahren anstehenden Beförderungen können mit Duldung der Bezirksregierung geplant und umgesetzt werden. Der Kämmerer hatte bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung um eine kurzfristige Klärung der konkreten Einzelheiten für die inhaltliche Umsetzung gebeten.

In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie sieht die Verfahrensplanung aus?
  2. Wann will die Verwaltung die (ersten) Anträge auf Beförderung bei der Bezirksregierung einreichen
  3. Wann rechnet die Verwaltung damit, dass die ersten Urkunden überreicht werden können?
  4. Ist ein gestaffeltes Verfahren vorgesehen und wenn ja, wie soll dies aussehen?

Mit freundlichen Grüßen

Gerta Siller
Stadtverordnete

Peter Vorsteher
Stadtverordneter

Antwort der Verwaltung: AntwortBefoerderung