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Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

23. Januar 2006

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem Jahr 2000 ist in Wuppertal der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) installiert. Trotz jahrelanger Tätigkeit stößt der KOD innerhalb der Bevölkerung immer noch auf Kritik, wie zahlreichen Leserbriefen zu entnehmen ist.

Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN bittet daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Personalkosten stehen welchen Bußgeldeinnahmen gegenüber?

2) Inwieweit wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Tätigkeit beim KOD ausgewählt und ausgebildet?

3) Da es für die Bevölkerung wichtig ist, den KOD als solchen schnell zu identifizieren, halten wir eine einheitliche Kleiderordnung (ähnlich der Polizei) für sinnvoll. Gibt es eine solche Kleiderordnung?

4) Wie oft ist der KOD allein im Einsatz und wie häufig finden gemeinsame Streifendienste mit der Polizei statt?

5) In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Kreispolizeibehörde und der Stadt Wuppertal ist ein Katalog von 19 Tatbeständen aufgeführt. Wie oft mussten Stadt und Polizei ordnungsbehördlich tätig werden? Wie viele Bußgelder/Verwarnungen wurden verhängt bzw. ausgesprochen? Bitte nach Deliktgruppen auflisten.

6) Hat sich die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsdienst im Hinblick auf das Erreichen u.a. des Ziels der Reduzierung der Anzahl von „Störern“ auf „bestimmten exponierten Plätzen“ bewährt?

7) Wenn ja:
In welchem Umfang konnte die Zahl der „störenden“ WuppertalerInnen reduziert werden?
An welchen Plätzen wurden diese Erfolge erzielt?
Wo hielten sich die nicht mehr an exponierter Stelle befindlichen Mitmenschen in der Folge auf? Ging von den nunmehr andernorts befindlichen „Störern“ an neuer Stelle das negativ sanktionierte Verhalten in der Folge nicht mehr aus?

8) § 3, Abs. 1 der Straßenordnung benennt als bestimmungsgemäßen Nutzungszweck öffentlicher Straßen und Plätze u.a. den „Aufenthalt zur bürgerschaftlichen Begegnung“. Ist die Verwaltung in der Lage, den Begriff der bürgerschaftlichen Begegnung in Abgrenzung zu der bei „störenden“ Personen(-gruppen) offensichtlich wahrgenommenen missbräuchlichen Nutzung des öffentlichen Raumes klar zu definieren?
Wenn ja, wie lautet diese Definition?

9) Spielt bei der Entscheidung über die Verhängung von Bußgeldern und die Festlegung der Höhe derselben die materielle und psychosoziale Situation betroffener BürgerInnen eine Rolle?
Wenn ja welche?
Wenn nein, aus welchen Gründen hält die Verwaltung angesichts der erheblichen Spielräume bei der Auslegung der hier in Rede stehenden unbestimmten Rechtsbegriffe eine solche Berücksichtigung für verzichtbar?

10) In welchen und wie vielen Fällen konnten die verhängten Bußgelder nur mit gerichtlicher Hilfe eingezogen werden?

11) In welchen und wie vielen Fällen kam es als Folge des Nichtzahlens verhängter Bußgelder zu freiheitsentziehenden Maßnahmen?

12) Ist es zwischenzeitlich gelungen, im Zusammenwirken der Mitglieder der sozialen Ordnungspartnerschaft Aufenthaltsalternativen für an exponierter Stelle als störend empfundene Personengruppen ausfindig zu machen?
Wenn ja, wo befinden sich diese?
Wenn nein, wann ist mit einem Erfolg der entsprechenden Bemühungen zu rechnen?

13) Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, ob bzw. inwieweit die kommunale Sichtweise hinsichtlich der Notwendigkeit des Freihaltens exponierter Plätze in den Innenstadtbereichen seitens der Kreispolizeibehörde geteilt wird?
Falls nein: Hält die Verwaltung einen entsprechenden Klärungsbedarf für geboten?

14) Welchen Stellenwert misst die Verwaltung den Gremien der sozialen Ordnungspartnerschaft bei?

15) In welchem Maße sind die dortigen Arbeitsergebnisse handlungsleitend für die Arbeit des KOD bzw. die Praxis der Umsetzung und Überwachung der Straßenordnung?

16) Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich häufig bei den hier in Rede stehenden Personengruppen um Personen mit schweren psychosozialen Problemen handelt, die zu deren Überwindung in der Regel aus eigener Kraft nicht fähig sind?

17) Welche Konsequenzen werden hieraus gezogen
– im konkreten persönlichen Umgang mit diesen oftmals gesundheitlich und materiell erheblich beeinträchtigten Wuppertaler BürgerInnen?
– Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Hilfeeinrichtungen zur psychosozialen Betreuung der Stadt Wuppertal und der Träger der freien Wohlfahrtspflege?

18) Um welche Verwaltungseinheiten bzw. freien Träger handelt es sich hierbei und von welcher Quantität und Qualität ist die jeweilige Zusammenarbeit?

19) Werden Erkenntnisse, die aus ordnungsbehördlichem Handeln erwachsen, regelmäßig oder im Einzelfall an den Träger der Sozialhilfe (SGB XII) bzw. die ARGE Wuppertal (SGB II) übermittelt?
Wenn ja,
– auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
– In welchen Fällen werden Informationen übermittelt?
– Welcher Art sind diese Informationen?
– Welchem Zweck dient die Informationsübermittlung?

20) Trifft es zu, dass anlässlich der offiziellen Geburtstagsfeier der Stadt Wuppertal für unsere Altoberbürgermeisterin die Anweisung an städtische Dienststellen erging, den Rathausvorplatz von einem bestimmten Personenkreis zu „räumen“?
Wenn ja:
– um welchen Personenkreis handelte es sich?
– gibt es weitere vergleichbare Vorgänge aus anderem konkreten Anlass?
– auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Anweisungen?
– auf wessen Anweisung erfolgten derartige Gruppenplatzverweise?

21) Auch im Bereich der Sperrmüllentsorgung kam es in der Vergangenheit häufig zu Konflikten mit Bürgerinnen und Bürgern. Wie oft wird an Sperrmülltagen der Kommunale Ordnungsdienst zur Kontrolle eingesetzt?

22) Wie viele Verwarnungen haben die MitarbeiterInnen des KOD seit Beginn ihres Einsatzes wegen Verstößen gegen die Abfallwirtschaftssatzung an Sperrmülltagen ausgesprochen?

23) Wie viele Bußgelder haben die MitarbeiterInnen des KOD seit ihrem Einsatz wegen Verstößen gegen die Abfallwirtschaftssatzung an Sperrmülltagen verhängt? Wie hoch waren diese Bußgelder?

24) In welchem Verhältnis sind davon jeweils private und gewerbliche Sperrmüllsammler betroffen?

25) Haben die MitarbeiterInnen des KOD eine psychologische Unterweisung erhalten, in welcher Art und Weise der Kontakt an Sperrmülltagen mit Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen werden soll, um private von gewerblichen Sperrmüllsuchern unterscheiden zu können? Wurden im Vorfeld von der zuständigen Geschäftsbereichsleitung auf die Sensibilität dieser Kontrollaufgaben hingewiesen?

26) Insbesondere auch im Hinblick auf das Aufstellen von Werbeträgern auf Gehwegen vor Einzelhandelsgeschäften kam es häufig zu Konflikten zwischen dem KOD und den Wuppertaler EinzelhändlerInnen. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation des Einzelhandels hier großzügiger verfahren werden sollte?

27) Weiteres Konfliktpotenzial zeigte sich bei der Umsetzung der Landeshundeverordnung. Sind die MitarbeiterInnen des KOD in diesem Bereich speziell in fachlicher und psychologischer Hinsicht geschult worden?

Mit freundlichem Gruß

Gerta Siller
Fraktionssprecherin

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher“