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Geplante Hühnerfarm Fettenberger Weg

18. April 2008

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Fettenberger Weg, an der Grenze zu Velbert-Neviges, wird der Bau einer Hühnerfarm für 24.000 Biohennen geplant. Ein entsprechender Genehmigungsantrag wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf Ende 2007 gestellt. Zwei weitere Legehennen-Betriebe befinden sich bereits in unmittelbarer Nähe auf Velberter Stadtgebiet.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Die geplante Anlage soll für 24.000 Legehennen ausgerichtet sein. Die ÷ko-Richtlinie der Europäischen Union legt als Obergrenze für eine Herde 3.000 Hühnern fest. Maximal 6.000 Hühner dürfen in einem Stallgebäude gehalten werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Genehmigung für 24.000 Legehennen nach EU-÷ko-Verordnung erteilt werden?

2. Wie viele Hühnerställe existieren bereits mit welcher Art von Hühnerhaltung in der Region Wuppertal/Velbert/KreisMettmann/Ennepe-Ruhr-Kreis?
Sind in dieser Region weitere Hühnerställe dieser Größenordnung geplant? Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl solcher “ in der Regel privilegierter “ Betriebe im Landschaftsschutzgebiet?

3. Gemäß ß 201 i.V. mit ß 35 BauGB sind nur solche Tierhaltungen baurechtlich privilegiert, die den überwiegenden Teil des benötigten Futters (also mehr als 50%) auf eigenen bzw. langfristig angepachteten Flächen erzeugen können.
Ist dies im Fall des Antragstellers – auch unter Berücksichtigung der bereits von ihm betriebenen bzw. beantragten Anlagen, die sich in ganz Deutschland befinden sollen – der Fall? Ist (und ggf. wie) sichergestellt, dass vom Antragsteller angegebene Futterflächen nicht von ihm bereits zum Nachweis andere Anlagen verwendet wurden?

4. Um Bio-Eier produzieren zu können, muss für die Legehennen eine ausreichend große Auslaufmöglichkeit zur Verfügung stehen. Wird diese Voraussetzung auf der Fläche am Fettenberger Weg erfüllt werden? Ist es richtig, dass diese Voraussetzung im Betrieb an der Nordrather Straße nicht erfüllt wird?

5. Mit welcher Verkehrsbelastung des Fettenberger Weges rechnet die Verwaltung? Ist geplant, diese Straße auszubauen?

6. Der Landschaftsplan Nord befindet sich derzeit in einem ƒnderungsverfahren. So ist u.a. vorgesehen, den Quellbereich Krüdenscheider Siefen, Brüggenbach dem NSG Deilbachtal hinzuzufügen. Wie beurteilt die Verwaltung die Beeinträchtigung des Quellbereiches und der Bäche des angrenzenden Naturschutzgebietes durch die anfallenden Kotmengen auf den Auslauf- und Freiflächen?

7. Im August 2007 kämpften die Behörden in Grevenbroich gegen eine extreme Fliegenproblematik, die mit der Ausbringung von Hühnertrockenkot in Verbindung gebracht wurde. Ist geplant, den im neu geplanten Hühnerstall anfallenden Trockenkot als Düngemittel in der Region auszubringen? Wird er zwischengelagert? Wenn ja, wo? Wie beurteilt die Verwaltung die Gefahr einer möglichen Fliegenproblematik am Fettenberger Weg, auch hinsichtlich der hohen Kotmengen auf den Auslaufflächen?

8. Ist das Gesundheitsamt und das Veterinäramt an dem Genehmigungsverfahren beteiligt? Wenn ja, wie beurteilen diese Behörden das Bauvorhaben?

Mit freundlichem Gruß

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher

Bettina Brücher
Stadtverordnete

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