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Frauenanteil in Aufsichts- und Verwaltungsräten und sonstigen Gremien der Stadt Wuppertal

22. März 2007

„Sehr geehrte Frau Siller,

das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) sieht seit Ende 1999 eine geschlechterparitätische Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten und sonstigen Gremien innerhalb seines Geltungsbereiches vor. Der ß 12 LGG zur Gremienbesetzung enthält eine Soll-Vorgabe, die nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Kommunalverfassung für Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Eigenbetriebe und Krankenhäuser zu beachten ist.
Das Gesetz nimmt auch Einfluss auf die Besetzung von Gremien, die außerhalb seines Geltungsbereichs liegen. Soweit von Gemeinden Benennungs- oder Vorschlagsrechte in Bezug auf solche Gremien wahrgenommen werden, haben sie den Vorschriften des ß 12 LGG zu folgen.
Eine von dieser Soll-Vorschrift gedeckte Ausnahme liegt nur dann vor, wenn es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, ebenso viele Frauen wie Männer zu benennen. Das Ziel ist, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Gremien im Geltungsbereich sicherzustellen.

Vor dem Hintergrund einer Berichtspflicht der Verwaltung auch über Ausführungen zur Umsetzung der Bestimmungen zur Gremienbesetzung fragen wir:

1. Wie stellt sich die derzeitige Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten, Kommissionen und Beiräten, die in Wuppertal unter den Geltungsbereich des LGG fallen, geschlechtsspezifisch?

2. Wie stellt sich die geschlechtsspezifische Verteilung von Frauen und Männern in den Vorständen (Geschäftsführungen) dieser Unternehmen und Einrichtungen dar?

3. In welcher dieser Gremien erfolgten in den letzten drei Jahren Nachbesetzungen (mit wievielen Frauen bzw. Männern)?

4. Mit welchen Begründungen wurden Ausnahmen von der Soll-Vorschrift zur geschlechterparitätischen Gremienbesetzung (Vorschlags-/Benennungsrechte) in den genannten Gremien gemacht?

5. Mit welchen Maßnahmen flankiert die Verwaltung das Ziel einer Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichts- und Verwaltungsräten, Kommissionen und Beiräten?

6. Welche Neu-, Wieder- bzw. Nachbesetzungen in Gremien, die unter das LGG fallen, stehen in näherer Zukunft an?

Mit freundlichem Gruß

gez. Sylvia Meyer
Ausschussmitglied