Startseite > Flächennutzungsplanänderung „Erbschlö“

Flächennutzungsplanänderung „Erbschlö“

16. Mai 2007

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Wuppertal hat 2003 mit Beschluss des Landschaftsplans Ost das Gebiet des Scharpenacken einstimmig als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.

Auszug aus VO/1682/03:
Diese Festsetzung erfolgt aus dem Grund, dass der Scharpenacken eine der größten zusammenhängenden Freiflächen in Wuppertal und Relikt der vorindustriellen Kulturlandschaft ist. Darüber hinaus gibt es auf dem Scharpenacken zahlreiche Bereiche, die für Flora und Fauna eine hohe Bedeutung haben, beispielsweise die Bachtäler, die Bereiche um die ehem. Gehöfte und der Panzerübungsbereich. Der Scharpenacken soll auch nach Aufgabe der militärischen Nutzung als Freiraum erhalten bleiben. Aus dem Bereich Scharpenacken biete sich der letzte verbliebene weiträumige Ausblick in Richtung Oberbergisches Land. Für den Scharpenacken gelten die Verbote für die allgemeinen Landschaftsschutzgebiete des Landschaftsplanes Ost. Dies bedeutet, dass sowohl die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche als auch die Erholungsnutzung weiterhin möglich sind.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Der Neubau einer Jugendhaftanstalt in Wuppertal ist grundsätzlich sinnvoll. ExpertInnen raten jedoch zu Anstalten mit max. 200 Plätzen um optimale Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung zu schaffen. Wie beurteilt die Verwaltung diese ExpertInnenmeinung in Bezug auf die Planung einer JVA mit 500 oder mehr Plätzen?

2. Ist die Fläche der ehemaligen Standortverwaltung allein groß genug, um sie für den Neubau einer Jugendhaftanstalt nutzen zu können?

3. Wie viele Arbeitsplätze in welchen Bereichen werden durch das Projekt insgesamt neu geschaffen werden können?

4. Ist es richtig, dass NRW-Innenminister Ingo Wolf “ wie einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion zu entnehmen ist “ der Wuppertaler Stadtverwaltung schriftlich mitgeteilt hat, dass der Standort der Bereitschaftspolizei gesichert sei ohne damit gleichzeitig eine Standortverlagerung zu verbinden?

5. Die in der Beschlussvorlage VO/0317/07 enthaltene Äußerung, eine Verlagerung der Bereitschaftspolizei in die räumliche Nähe zur Jugendhaftanstalt sei einem größtmöglichen Sicherheitsempfinden der Bevölkerung geschuldet, impliziert, dass Jugendhaftanstalten ohne Bereitschaftspolizei unsicher seien. Welche Funktion soll die Bereitschafspolizei, abgesehen von ihrer räumlichen Präsenz, in Bezug auf die Sicherheit der JVA erhalten?

6. In welcher Höhe beziffert die Stadtverwaltung den finanziellen Vorteil eines Neubaues der Bereitschaftspolizei auf dem Gelände der ehemaligen Standortverwaltung im Vergleich zu einem Neubau an ihrem jetzigen Standort?

7. In wie weit wägt die Verwaltung die finanziellen Vorteile eines Neubaus der JVA auf Scharpenacken mit den Folgekosten für einen Eingriff in eine Biotopfläche mit Verlust an Biodiversität und klimarelevanter Naturlandschaft ab?

8. Wie hoch ist der finanzielle Gewinn für Stadt und Land, wenn durch die Verlagerung der Bereitschaftspolizei und dem Neubau einer JVA in vergleichsweise preiswertem Landschaftsschutzgebiet die Fläche an der Müngstener Straße als Wohnbaufläche vermarktet werden kann?

9. Hat die Verwaltung Alternativflächen auf Wuppertaler Stadtgebiet geprüft? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wird in diesem Zusammenhang auch eine dezentrale Ansiedlung der drei Landeseinrichtungen erwogen?

10. Mit der geplanten Ansiedlung der Landeseinrichtungen auf Landschaftsschutzgebiet im Bereich des Landschaftsplan Ost werden bereits versiegelte Fläche gegen Freiflächen getauscht. In wieweit berücksichtigt die Landesregierung und die Stadtverwaltung hierbei das NRW-Landesprogramm „Allianz für die Fläche“?

11. Wird eine Umweltprüfung laut EU-Richtlinie 2001/42/EG vorgenommen? Welche Bedeutung hat das Vorkommen einer FFH-IV-Art auf dem Gelände in Bezug auf Artikel 12 der 92/43/EWG Richtlinie für die Planungen?

12. In der Vergangenheit wurden Pläne, einen Golfplatz oder eine Windkraftanlage im Gebiet des Landschaftsschutzes von der Verwaltung und der Politik abgelehnt. Weshalb sollen nun den weitaus größeren Eingriffsplanungen durch das Land zugestimmt werden?

13. Mit Beschluss der Vorlage VO/2692/04 wurde die Generaloberst Hoepner-Kaserne sowie der östlich der Kaserne liegende Langwaffen-Schießstand in die Denkmalliste der Stadt Wuppertal eingetragen. Welche Auswirkungen haben die Baupläne auf den Denkmalschutz und wie will die Stadt Wuppertal mit dem Schießstand verfahren, an dem nachweislich Deserteure während des Zweiten Weltkrieges erschossen wurden?

Mit freundlichen Grüßen

Gerta Siller
Fraktionssprecherin

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher

Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument