Startseite > Döppersberg, HBF, Zeitpläne und Verpflichtungen der anderen Projektträger gegenüber der Stadt Wuppertal

Döppersberg, HBF, Zeitpläne und Verpflichtungen der anderen Projektträger gegenüber der Stadt Wuppertal

16. August 2018

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Planungs- und Begleitkommission Döppersberg am 04.09.2018

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier:
Antwort_Doeppersberg_und_Hbf

Sehr geehrter Herr Reese,

der Umbau Döppersberg nähert sich bei den von der Stadt geplanten und umgesetzten Maßnahmen dem Ende. Viel wurde erreicht, inhaltliche Ziele wurden erfüllt, Zeitpläne und Kostenrahmen wurden weitgehend eingehalten, so dass wir auf einem guten Weg sind, ein attraktives, angemessenes Eingangstor für eine moderne Großstadt Wuppertal zu bekommen. Leider trüben Verzögerungen oder ungewisse Zeitpläne und ungewisse Ziele angrenzender, wichtiger Eigentümer, deren Maßnahmen für das Erreichen der positiven Wirkungen des Gesamtprojekts Döppersberg von hoher Wichtigkeit sind, das aktuelle Gesamtbild.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen in der PBK Döppersberg am 4.9.2018:

1.   Signature Capital/Primark:

a)    Warum wurde bei der Vertragsgestaltung zwischen Investor und Stadt nicht die gleiche Verpflichtung zur Einhaltung der Zeitpläne zur Fertigstellung und Nutzung der Maßnahmen des Investors berücksichtigt, wie sie die Stadt für Ihre Maßnahmen gegenüber dem Investor eingegangen ist?

b)    Welche Verzögerungen wurden nach Vertragsabschluss festgestellt und wie wurde damit umgegangen?

2.   Hauptbahnhofsgebäude:

Das Gesamtprojekt wurde um das historische Empfangsgebäude von 1848 herum konzipiert. Damit handelt es sich um ein Schlüsselgebäude für die Gesamtentwicklung Döppersberg, sowohl gestalterisch als auch was die zukünftige Nutzung betrifft. Es ist eine komplette Sanierung in Übereinstimmung mit den städtischen Entwicklungszielen zur Gestaltung und Nutzung am Döppersberg zwingend erforderlich.

a)    Gibt es angesichts der enormen Investitionen der Stadt mit Fördermitteln zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes Döppersberg um das historische Empfangsgebäude herum und der überragenden Bedeutung des Gebäudes für die Gesamtentwicklung keine vertraglichen Regelungen mit der Bahn, die sich auf Sanierung und Nutzung des Gebäudes selbst beziehen?

b)    Wie hoch wäre der Kaufpreis und der geschätzte Sanierungsaufwand am historischen Empfangsgebäude, um zu einer angemessenen Nutzung und Gestaltung des Gebäudes im Sinne des Gesamtkonzeptes zu kommen?
Gibt es dazu bereits Gutachten?

c)    Warum ist es ausgeschlossen, dass die Stadt zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung einen Zwischenerwerb des Schlüsselgebäudes vornimmt?

d)    Ist geprüft worden, ob die Stadtwerke den Zwischenerwerb im Zusammenhang mit dem Erwerb der Gebäudeteile anstelle der Stadt tätigen könnten?

e)    Wie kann die Stadt ohne Zwischenerwerb ausschließen, dass es zu einer im Sinne des Gesamtkonzeptes und der Gesamtinvestitionen Döppersberg unerwünschten oder gar schädlichen Entwicklung von Nutzung und Gestaltung des Gebäudes kommt?

f)     Wie kann die Stadt dafür sorgen, dass eine passende Entwicklung des Gebäudes zeitnah geschieht, damit die aktuell negative Wirkung des Gebäudes nicht längerfristig besteht?

3.   Hauptbahnhof:

Das Gesamtprojekt Döppersberg dient unter Anderem dazu, den mit der Bahn anreisenden Personen ein angemessenes Eingangstor zur Innenstadt Elberfeld zu bieten. Dies geht nur um Zusammenspiel des städtischen Projektes mit den Bahnanlagen. Es läuft zur Zeit eine Sanierung des Hauptbahnhofes. Dabei sind einige fertiggestellte Sanierungen optisch kaum wahrnehmbar (neue Treppen in gleicher Optik wie die alten), andere finden auf sehr geringem Niveau statt (Überstreichen der Fliesen im Tunnel), an anderer Stelle werden Elemente von vor der Sanierung wiederverwendet (Anzeigetafel in der Mall).

a)    Gibt es Vereinbarungen mit der Bahn über Zeitplan und Sanierungsstandard zum Zugangstunnel, zu den Bahnsteigen, zu den Bahnsteigdächern und zur Informationstechnik für die Fahrgäste?
Wenn nein, warum nicht?

4.   Ehemaliges denkmalgeschütztes Direktionsgebäude:

Das Gebäude nimmt wegen Größe, Gestaltung und geschichtlichen Bedeutung eine fast gleichwertige Rolle für die positive Wirkung des Gesamtprojektes Döppersberg ein wie das historische Empfangsgebäude. Die Baumaßnahmen zum geplanten und genehmigten FOC durch den Eigentümer Clees stocken auf unabsehbare Zeit. Gleichzeitig wurde gutachterlich festgestellt, dass ein FOC nur bei der Umsetzung beider Bauabschnitte (ehem. Bahndirektion + ehem. Hauptpost) die Chance bietet, einen positiven Einfluss auf den Einzelhandel in der Innenstadt Elberfeld auszuüben.

a)    Wie ist bei der Baugenehmigung des FOC sichergestellt, dass tatsächlich nur FOC-typischer Einzelhandel angesiedelt wird, damit kein „normales“ Einkaufszentrum entsteht, das keine überregionale Wirkung und damit keine Unterstützung des bestehenden Einzelhandels in der Innenstadt Elberfeld erzeugt, sondern vielmehr zu einer Schädigung führen würde?

b)    Wie ist sichergestellt, dass und wann der zweite Bauabschnitt umgesetzt wird?

c)    Warum wurde bei der Baugenehmigung für das FOC darauf verzichtet, über einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag die Ansiedlung eines FOC in beiden Bauabschnitten mit Festlegung von Umsetzungszeiten sicherzustellen?

5.            Gestaltung im Detail:

a)    Hat die Verwaltung inzwischen Radwegeverbindungen am Döppersberg definiert, die über den Radweg an der B7 hinaus gehen (insbesondere Elisabeth-Schniewind-Straße)?

b)    Gibt es im Hinblick auf den Klimawandel Möglichkeiten, den Döppersberg stärker zu begrünen?

c)    Wann wird der Weg südlich der Wupper vom Wall zum Döppersberg freigegeben? Hat die Verwaltung die Benennung des Weges vorgesehen und ist die BV Elberfeld dafür zuständig?

Mit freundlichen Grüßen

Anja Liebert                                        Klaus Lüdemann
Fraktionsvorsitzende                         Stadtverordneter