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Die Korruptionsabwehr und das Vier-Augen-Prinzip

12. Januar 2012

Anfrage an den Rechnungsprüfungsausschuss am 09.02.2012

Antwort der Verwaltung: Antwort_Vieraugenprinzip

Sehr geehrte Frau Glauner,

der Rat der Stadt Wuppertal hat mit Drucksache VO/0211/09 die Wertgrenzen für Vergabeverfahren erweitert. Vergaben nach VOL/A können bis zu einem Auftragswert von 100.000 € wahlweise als Freihändige Vergabe oder als Beschränkte Ausschreibung erfolgen. Vergaben nach VOB/A können bis zu einem Auftragswert von 100.000 € als Freihändige Vergabe  und bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € als Beschränkte Ausschreibung erfolgen. Generell können die genannten Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb bei Einholung von mindestens drei Angeboten erfolgen.

Der Rat hat in 2009 auf das Konjunkturprogramm II der Bundesregierung reagiert und mit der Erweiterung der Vergabegrenzen die Durchführung der Baumaßnahmen beschleunigen wollen. In der Sitzung des Rates am 19.12.2011 wurde die Gültigkeit der erweiterten Wertgrenzen bis zum 30.6.2012 verlängert.

Um Korruption nachhaltig zu verhindern, hat die Anti-Korruptionsstelle der Stadt Wuppertal ein umfassendes Anti-Korruptions-Konzept erstellt. In diesem Konzept sind alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, um der Entstehung von Korruption vorzubeugen, korruptive Praktiken aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden. Entsprechende Dienstanweisungen sollen die Umsetzungen regeln.

Auf der städtischen Webseite ist nachzulesen, dass die Antikorruptionsstelle auch anonyme Hinweise entgegen nimmt. Siehe https://www.wuppertal.de/vv/produkte/002/antikorruption.php#tab-unterlagen.

In der Sitzung des RPA am 15.12.2011 wurde berichtet, dass aufgrund der angespannten Personalsituation in städtischen Dienststellen die vorbeugenden Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung, insbesondere das Vier-Augen-Prinzip, nicht immer eingehalten werden können.

Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hat sich die Zahl der Freihändigen Vergaben und der Beschränkten Ausschreibungen nach Erweiterung der Wertgrenzen verändert?
  2. Wie viele Fälle sind der Verwaltung bekannt, in denen das Vier-Augen-Prinzip aus Personalmangel nicht eingehalten wurde? Waren darunter auch Fälle mit einem Auftragswert von mehr als 20.000 €?
  3. Gab es Geschäftsbereiche, in denen gehäuft gegen das Vier-Augen-Prinzip verstoßen wurde? Wenn ja, welche?
  4. Welche Vorkehrungen trifft die Stadtverwaltung, dass bei allen Vorgängen in den besonders korruptionsanfälligen Dienststellen, wie zum Beispiel im Baubereich, die Anti-Korruptionsmaßnahmen eingehalten werden?
  5. Welche Wertgrenzen sollen aus Sicht der Verwaltung ab 1.7.2012 gelten?
  6. Welche weiteren Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur Vorbeugung gegen Korruption bei der Auftragsvergabe (z.B. Personalrotation, Zusammenlegung von kleinen Verwaltungseinheiten bei der Vergabe) vor?
  7. Welche Erfahrungen hat die Antikorruptionsstelle mit anonymen Hinweisen gemacht?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Vorsteher                 Klaus Lüdemann
Stadtverordneter                Stadtverordneter