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Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiZ) und die Folgen für Wuppertal

21. November 2007

„Sehr geehrter Herr Kühme,

im Oktober diesen Jahres ist das neue Kindergartengesetz verabschiedet worden. Der Verabschiedung ging ein anderthalb jähriger Verhandlungsprozess voraus, in dem der Landtag u.a. von Protestschreiben überschüttet wurde. Darin äußerten die Menschen ihre Sorge um die Qualität der künftigen Kinderbetreuung in NRW. Hinzu kamen unzählige Demonstrationen und Veranstaltungen vor Ort. Der Protest zeigte Wirkung, der Regierungsentwurf wurde gerade im Bereich der Finanzierung noch verändert,.

Eine reine Kindpauschale, wie im Gesetzentwurf zunächst vorgesehen, wird so nicht umgesetzt. Kommunen und Trägern ist es letztlich gelungen, die Kindpauschale mit vorgegebenen Gruppenformen zu hinterlegen.

Bis zum 15. März sollen die Kommunen dem Land gemeldet haben, was auf Ebene des Jugendamtsbezirks an Betreuungsumfang angeboten werden soll. Dazu sind über die Träger die von den Eltern gewünschten Betreuungszeiten und die angebotenen Gruppenformen bzw. Kombinationen davon zu ermitteln und mit der örtlichen Jugendhilfeplanung abzustimmen. Zwischen Träger und Eltern, die sich sehr früh auf die Betreuungszeiten für das im folgenden August beginnende Kindergartenjahr festlegen müssen, wird ein Betreuungsvertrag geschlossen wie bisher auch.

Ab August bekommt der Träger dann Abschlagszahlungen auf sein Einrichtungsbudget, also der Summe der Gruppenpauschalen gemäß Anlage, die er anbietet. In Verlauf des Kitajahres kann es jedoch zu Abgängen oder Zugängen bei den Kinderzahlen oder Änderungen bei den Betreuungszeiten der anwesenden Kinder kommen. Deswegen findet nach Ablauf des Kindergartenjahres eine Gegenrechnung in Kindpauschalen (Einrichtungspauschale geteilt durch Regelkinderzahl) statt, die den tatsächlichen Finanzierungsanspruch der Einrichtung ergeben.

Die Ermittlung des oben beschriebenen Budgets als auch die nachträgliche Abrechnung werden u.E. einen hohen Verwaltungsaufwand entstehen lassen. Laut Zeitvorgabe des KiBiZ soll die Systemumstellung zum 01.01.2008 durchgeführt werden. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Umsetzung KiBiZ durch das Jugendamt:
– Kann das Jugendamt die neuen Planungs- und Abrechnungsarbeiten mit dem vorhandenen Personalgerüst durchführen oder benötigt es aufgrund des vorgeschriebenen Prozesses mehr Personal?
– Wenn ja, wie hoch wird der Bedarf sein?
– Wird die Systemumstellung in Wuppertal zum 01.01.2008 abgeschlossen sein?

Finanzierung:
Durch das KiBiZ wird der kirchliche Trägeranteil von 20% auf 12% abgesenkt.
NRW-weit sollen 25 Millionen Euro dieser Absenkung durch Kommunen getragen werden.

– Unterstützt Wuppertal die Kirchen bei der Aufbringung des bisherigen Trägeranteiles?

Zu befürchten sind u.E. auch Trägerinsolvenzen. Die Kindpauschalen sind knapp bemessen und auf Basis der Personalkosten des Jahres 2005 errechnet worden. Ein hoher Risikofaktor in der weiteren Finanzierung ist das nicht absehbare Buchungsverhalten der Eltern.

– Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass Träger, die für sich ein Defizit errechnen, auf die Stadt zukommen oder ihre Personalkosten durch Entlassungen oder Änderungskündigungen senken müssen?
– Gibt es im Jugendamt Überlegungen, hier eventuell helfend einzugreifen?
– Welche Strategien gibt es in der Verwaltung, falls das Buchungsverhalten stark zur 25 Stundenbetreuung tendieren würde?
– Teilt die Verwaltung die Auffassung der bündnisgrünen Ratsfraktion, dass dies eine starke Gefährdung vieler Einrichtung bedeuten würde? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, das es aktuell noch eine gesetzliche Regelöffnungszeit von 35 Stunden gibt?

Mit freundlichen Grüßen

Paul Yves Ramette
Stadtverordneter