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Bauleitplanverfahren Kleine Höhe

18. August 2006

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Bauleitplanverfahren zum Gewerbegebiet Kleine Höhe muss die Stadt Wuppertal nach entsprechenden Änderungen im Baugesetzbuch weitere gesetzliche Auflagen erfüllen. So wird die Erstellung eines aktualisierten Umweltberichtes vorgeschrieben, somit auch eine erneute Offenlegung und eine weitere Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen in der Sitzung des Rates am 11.09.2006:

1. Wie beurteilt die Verwaltung diese neuen gesetzlichen Auflagen in Bezug auf die Realisierung des geplanten Gewerbegebietes?

2. Welche zeitlichen Auswirkungen wird die notwendige Erstellung eines aktualisierten Umweltberichtes und eine weitere Offenlegung auf das Bauleitplanverfahren haben?

3. Werden nach Auffassung der Verwaltung die wasserrechtlichen Bedenken durch die gesetzliche Vorgaben jetzt stärker gewichtet werden müssen?

4. In den Medien wurde die Verwaltung zitiert mit der Aussage, es gebe viele Interessenten, die ihre Unternehmen auf der Kleinen Höhe ansiedeln wollen. Wie viele Interessenten aus welchen Branchen sind dies zur Zeit genau?

Mit freundlichem Gruß

Lorenz Bahr
Stadtverordneter

Peter Vorsteher
Fraktionssprecher“

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