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Abschaffung der Baumschutzsatzung

20. Dezember 2005

Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Seit 25 Jahren hat Wuppertal eine Baumschutzsatzung, die allgemein akzeptiert wird. Denn die meisten Fällanträge werden genehmigt, nur etwa 10% werden abgelehnt. Wichtig ist, dass für jeden gefällten Baum ein neuer gepflanzt wird. So wird der Baumbestand im Innenstadtbereich durch Ersatzpflanzungen nachhaltig gesichert.
Die Bäume, deren Fällung nicht genehmigt wurde, sind schöne, alte Rosskastanien, Linden, Eichen, oder Buchen. Fotos einiger dieser Prachtexemplare können Sie sich im Ressort Umweltschutz anschauen, viele kennen Sie sicher auch aus Ihrer Nachbarschaft. Nach Abschaffung der Baumschutzsatzung werden sie nicht mehr geschützt sein. Bei Bedarf kann dann die Kettensäge angeworfen werden und in wenigen Minuten ist ein Jahrzehnte alter Baum gefällt.

Sie, die Antragsteller, behaupten, der Umweltschutz in Wuppertal hat einen so hohen Stellenwert, dass die Baumschutzsatzung überflüssig ist. Dann hoffen wir einmal, dass dies stimmt, denn in Soest hat man einen Antrag auf Abschaffung der Satzung abgelehnt, nachdem bekannt wurde, dass dies im benachbarten Lippstadt eine Massenfällung ausgelöst hat.

Sie behaupten, Grundstücksbesitzer fällen ihre Bäume bevor sie den Umfang von 80 cm erreicht haben. Einen Beweis dafür bleiben Sie schuldig. Ich glaube nicht, dass die Leute ständig mit dem Maßband in den Garten laufen.

So ganz scheinen Sie dem Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger aber nicht zu trauen. Denn Sie fordern die Verwaltung auf, das Verzeichnis der Naturdenkmäler um schützenswerte Solitärbäume fortzuschreiben und bis zum 30.06.2006 zu erweitern. Die Auflistung von Naturdenkmälern ist bereits in Arbeit aber noch lange nicht abgeschlossen. Die Verwaltung wird es schlichtweg nicht leisten können, alle Naturdenkmäler und schützenswerten Bäume bis Juli aufzulisten. Sie haben heute den Haushalt beschlossen und wissen doch, mit welch minimalen Mitteln das Umweltressort ausgestattet ist.

Im Gegenteil, mit ihrem Antrag verzichten Sie auf Finanzmittel nicht nur für den Umweltschutz. Sie verzichten jährlich auf 25.000 Euro Einnahmen aus Gebühren und 16.000 Euro aus Bußgeldern, die bisher in den allgemeinen Haushalt geflossen sind.
Und Sie verzichten auf durchschnittlich 90.000 Euro pro Jahr für Ersatzpflanzungen. Insgesamt wurden seit Bestehen der Baumschutzsatzung mit diesem Geld 25.000 Bäume gepflanzt, nicht mitgezählt sind die Ersatzpflanzungen der Grundstückseigentümer.

Die im heute beschlossenen Haushalt enthaltenen Finanzmittel für die Ersatzpflanzungen sollen also wegfallen. Woher wollen Sie denn dann das Geld für neue Bäume nehmen? Woher soll das Geld zur Pflege der Naturdenkmäler kommen? Ohne die Baumschutzsatzung werden jährlich mindestens 100.000 Euro zusätzlich benötigt. Der Kämmerer wird dieses Geld mit Sicherheit nicht herbeizaubern können. Dies ist übrigens auch schon die Antwort auf Ihre Frage, ob denn zweckgebundene Finanzmittel für Ersatzpflanzungen zur Verfügung stehen.

Sie wollen mit dem Argument der Entbürokratisierung ein sinnvolles Instrument des Umweltschutzes für den Innenstadtbereich abschaffen. Als gäbe es die Umweltprobleme wie Feinstaub-, Lärm- und CO2-Belastung nicht. Es ist geradezu anachronistisch, nicht alles für den Schutz der Stadtbäume und des Stadtklimas tun zu wollen, gerade im Jahr der Regionale. Bäume sind unverzichtbar für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie dienen der Luftreinhaltung und sorgen für Lärmschutz. Nicht zu vergessen, sie sind Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Daher hält die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN es auch für sehr sinnvoll, dass für jeden gefällten Baum Ersatz gepflanzt werden muss. Wir befürchten ganz einfach auch, dass jetzt diejenigen zum Zuge kommen, die schon lange auf die Gelegenheit gewartet haben, Bäume durch Parkplätze zu ersetzen, oder sich durch herabfallendes Laub und Blüten gestört fühlen.

Der Bürgerantrag und die Verwaltungsdrucksache lagen dem Ausschuss für Umwelt seit August dieses Jahres vor. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wurden diese Anträge dreimal vertagt, und jetzt soll der Umweltausschuss einfach übergangen werden? Dies entspricht nicht unseren parlamentarischen Gepflogenheiten. Der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Graue wurde überhaupt noch nicht im Ausschuss für Umwelt beraten. Es kann doch nicht sein, dass die Abschaffung der Baumschutzsatzung nur im Rat beschlossen wird. Damit missachten Sie die Rechte des Umweltausschusses. Auch die Naturschutzverbände und sachkundigen Bürger müssen die Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen.

Darüber hinaus liegt uns und Ihnen ein Bürgerantrag des LNU vor, der neue konstruktive Vorschläge beinhaltet.

Meine Damen und Herren, ich beantrage daher, den Punkt Baumschutzsatzung in den Ausschuss für Umwelt zu überweisen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Sie mit dem von Ihnen geforderten Sachstandsbericht der Verwaltung den TOP sowieso auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses gesetzt haben. Auch dieser Sachstandsbericht muss zuvor im Ausschuss für Umwelt beraten werden.

Vielen Dank.