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Konsequentes Eintreten für Menschenrechte und Klimaschutz – auch bei Kapitalanlagen und Finanzen

6. September 2016

Antrag  an den Hauptausschuss am 14.09.2016 und den Rat der Stadt Wuppertal am 19.09.2016

Der Antrag wurde abgelehnt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, der Rat Wuppertal möge wie folgt beschließen:

1. Die Stadt Wuppertal richtet ihre Investitionen nach Nachhaltigkeitskriterien aus. Dies beinhaltet insbesondere den Verzicht auf Investitionen in Anteile von Unternehmen, die Kohle und Öl fördern, verarbeiten oder vertreiben, sowie in Anteile der Atomkraftbranche. Investiert werden soll nur noch in klimafreundliche und sozial-verträgliche Anlagemöglichkeiten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Ausschuss für  Finanzen und Beteiligungssteuerung eine örtliche Anlagenrichtlinie für kommunale Finanzrücklagen zur Entscheidung vorzulegen. Soweit rechtlich zulässig, sollen diese Richtlinien auch für städtische Beteiligungen und Konzerntöchter gelten.

3. Dabei sollen folgende Prinzipien eine entscheidende Rolle spielen:

  • Sicherheit geht vor Gewinn.
  • Beschränkung der Anlagemöglichkeiten auf Banken und Spezialfonds.
  • Direkter Zugriff der Stadt Wuppertal auf die Anlagestrategie.
  • Keine direkten oder indirekten Finanzanlagen der Stadt Wuppertal an solchen Unternehmen, deren Rendite auf ethisch und/ oder ökologisch besonderes problematischen Geschäftspraktiken beruht.

4. Als erste Schritte sollen für die Fonds im Portfolio der Stadt Wuppertal die im Punkt 5. vorgegebenen ethischen und ökologischen Mindeststandards verbindlich sein.

5. Als ethische Mindeststandards gelten folgende Prinzipien: Die Stadt Wuppertal und die von ihr gezeichneten Spezialfonds werden künftig keine Beteiligungen mehr an Unternehmen halten, die

  • Verletzung von Menschenrechten zu verantworten haben,
  • Kinderarbeit zulassen,
  • Militärwaffen herstellen oder vertreiben,
  • auf Atomkraft oder nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien, wie Kohle oder
  • mit Fracking gewonnenes Erdgas setzen,
  • Gasgewinnung mit Fracking betreiben.

6. Mittelfristig sucht die Finanzverwaltung nach Anlageformen, die noch weitergehende ethische Grundsätze verfolgen. Solche wären der Ausschluss von Beteiligungen an Firmen,

  • Die Pflanzen oder Saatgut genetisch verändern,
  • denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind, oder
  • die nachweislich Steuerumgehungsstrategien verfolgen.

Begründung:
Mit dem Klimagipfel von Paris hat sich die Welt zur Einhaltung von Klimazielen verpflichtet. Auch die Stadt Wuppertal verfolgt das Ziel, die umweltfreundliche Energieerzeugung zu fördern. Ein Mittel hierfür ist die Reduzierung der Investitionen in umweltschädliche Energieformen.

In den letzten Jahren hat sich auch in NRW vermehrt gezeigt, dass extreme Naturereignisse große Schäden anrichten können. Stark- und Extremwetterereignisse werden durch den Klimawandel in Ausmaß und Häufigkeit noch zunehmen. Der Blick in andere Regionen der Erde, wie die Philippinen, Bangladesch oder das Horn von Afrika, lässt erahnen, wie schlimm die Folgen der Klimakrise noch werden können, wenn nicht schnell umgesteuert wird. Besonders der globale Norden hat zwei Jahrhunderte lang durch die Industrialisierung und die damit einhergehende industrielle Produktion profitiert und trägt deshalb historisch eine besondere Verantwortung.

Wirtschaftlichen Erfolg, der auf massiver Umweltzerstörung, Ausbeutung von Kindern, Waffenhandel oder dem Raub an unserem Gemeinwesen durch die systematische Vermeidung von Steuern basieren, lehnen wir ab. Wir setzen uns nach unseren Möglichkeiten für eine nachhaltige Produktion und sozial gerechten Handel ein. Auch wenn die direkten Einflussmöglichkeiten der Stadt Wuppertal in der globalen Perspektive begrenzt sind, wissen wir um die Verantwortung, die sich aus der Beteiligung an Unternehmen und dem Profit dieser Beteiligung ergibt. In den städtischen Haushalt sollen nach Möglichkeiten Erlöse fließen, die auf nachhaltigen, intelligenten Geschäftskonzepten beruhen. In unserem Selbstverständnis liegt jedoch, dass unsere Gemeinde nicht mehr von Renditen profitieren soll, die mit Ausbeutung oder massiver Umweltzerstörung erzielt worden sind. Außerdem hat kürzlich das European Stability and Risk Board der EZB festgestellt, dass von karbon-gestützten Technologien auch systemische Risiken für das Wirtschafts- und Finanzsystem ausgehen. Große Versicherer wie Axa und die Allianz haben auch schon längst reagiert und Investitionen aus diesem Sektor abgezogen.

Der Rückzug aus Unternehmen, die auf Atomkraft oder auf nicht-nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen, ist auch ökonomisch sinnvoll, da solche Beteiligungen risikobehaftet sind. Energieunternehmen haben zusammengenommen bereits heute die Förderrechte für wesentlich mehr Kohlenstoff in ihre Bilanzen eingestellt, als bis zum Jahr 2050 verfeuert werden könnten, wenn das globale 2-Grad-Ziel nicht völlig verfehlt werden soll. Sollten in den Nationalstaaten verbindliche Klimaschutzregeln beschlossen werden, ist davon auszugehen, dass besonders im Marktbereich der fossilen Energiewirtschaft erhebliche Kursverluste zu erwarten sind. Erste Anzeichen dafür gibt es bereits. Dieses Phänomen wird im Jargon der Finanzmärkte als „Kohlenstoffblase“ bezeichnet und die daraus resultierenden Risiken für private und öffentliche Anleger werden zu Recht kritisch betrachtet.

Für das vorgeschlagene Vorgehen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) bereits im Jahr 2012 eine Grundlage gelegt: So wurden mit Erlass vom 11.12.2012 die Grundsätze für mittel- und langfristige Kapitalanlagen der Gemeinden und Gemeindeverbände modifiziert. Seit dem Erlass obliegt es Wuppertal, in eigener Verantwortung über die Grundsätze der Kapitalanlagen zu entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Lüdemann                                Marc Schulz
Stadtverordneter                                Fraktionsvorsitzender