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Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durch bisher nicht verausgabte Mittel

22. Juli 2013

Kleine Anfrage an den Oberbürgermeister

Die Antworten des Oberbürgermeisters finden Sie in diesen PDF-Dateien:

Antwort OB Schulsozialarbeit

AntwOB_Schulsozialarbeit2

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Wuppertal hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass eine Fortführung der aus Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeiter-Stellen in Wuppertal auch über 2013 hinaus gewünscht wird. So wurde der Bund in einer fraktionsübergreifenden Resolution in der Ratssitzung am 17.12.2012 aufgefordert, die Fortführung und Weiterfinanzierung zu ermöglichen und die Stadtverwaltung gebeten, „die Träger der Schulsozialarbeit bei der Erarbeitung einer geeigneten Öffentlichkeitsarbeit zur langfristigen Sicherung der Schulsozialarbeit zu unterstützen“. Diese Forderungen haben bis heute Bestand.

Um mit Blick auf die langwierigen Verhandlungen auf Bundesebene, die sich eventuell bis in die Zeit nach der Bundestagswahl 2013 und somit auch in das nächste Jahr hineinziehen können, die in den letzten Monaten aufgebauten Strukturen an den Schulen nicht vor einer eventuellen Einigung bereits durch ein Auslaufen der Verträge zu zerstören, haben einige Kommunen nun erklärt, sie wollten vorhandene Restmittel, die sich durch einen späteren Beginn der Arbeit in 2012 ergeben, für eine über das Jahr 2013 hinausgehende Weiterführung der Angebote nutzen.

So konnte in Dortmund die Weiterfinanzierung der Stellen bis zum Ende des Schuljahrs 2013/14 ermöglicht werden. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die für die Schulsozialarbeit eingesetzten Bundesmittel nicht Bestandteil des Bildungspaketes sind und somit auch nicht der Forderung des Bundes unterliegen, die in 2012 nicht verausgabten Mittel zurückzuzahlen.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Höhe wurden Restmittel aus diesem Programm dem allgemeinen Haushalt zugeführt?
  2. Wofür wurden diese Restmittel verwendet?
  3. Warum wurden diese Mittel nicht verwendet, um die für die Schülerinnen und Schüler wichtige Schulsozialarbeit über 2013 hinaus fortzuführen, wie es andere Kommunen praktizieren?
  4. In welchem politischen Gremium wurde die Entscheidung getroffen, die Restmittel dem allgemeinen Haushalt zuzuführen? Welches Gremium wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Mittel bis Ende 2013 nicht in voller Höhe für die Schulsozialarbeit verbraucht werden?
  5. Über welchen Zeitraum könnten die aus den Bundesmitteln finanzierten Schulsozialarbeiter-Stellen in Wuppertal weitergeführt werden, wenn die in den allgemeinen Haushalt überführten Restmittel für eine Weiterfinanzierung der Stellen verwendet würden?

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulz
Stadtverordneter im Wuppertaler Stadtrat